Der BSR-Winterdienst: Bei Schnee und Glätte für euch im Einsatz
Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit: So gehen wir vor, damit die Menschen in Berlin sicher unterwegs sein können.
Aufgaben der BSR im Winterdienst
Wir räumen Schnee, beseitigen Eis und sichern den Weg für alle Berliner:innen und Gäste. Das gilt nicht nur für Fahrbahnen, Radfahrstreifen und Fußgängerüberwege, sondern auch für Haltestellen sowie bestimmte Fußgängerzonen und öffentliche Plätze. Wichtig: Um den Winterdienst auf Gehwegen müssen sich grundsätzlich die Anwohner:innen kümmern.

Prioritäten im Winterdienst
Priorität beim BSR-Winterdienst haben Stadtautobahnen sowie Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, Radfahrstreifen und Fußgängerüberwege. Erst wenn diese abgearbeitet sind, kommen die Nebenstraßen an die Reihe. An vorderster Stelle steht immer die Verkehrssicherheit – doch auch Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit spielen eine große Rolle.
Die Einsätze legen wir auf Basis der Wetterdienstdaten und Straßenzustandsinformationen fest. Unsere Beschäftigten rücken in der Regel in zwei Schichten aus – bei extremen Wetterlagen sogar in drei Schichten. Das heißt: rund um die Uhr.
Differenzierter Winterdienst: Umwelt und Geldbeutel schonen

Wir bieten für Berlin einen differenzierten Winterdienst an, den das Berliner Straßenreinigungsgesetz vorsieht. Gemeint ist damit die bestmögliche Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Wir wenden deswegen nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage die gleiche Strategie an.
Zum Beispiel setzen wir Feuchtsalz zur Glättebekämpfung nur in geringsten Mengen ein, rund fünf bis maximal 25 Gramm pro Quadratmeter. Das schadet nicht der Sicherheit, denn dank moderner Streutechnik, wie zum Beispiel die Punktstreuung, benötigen wir deutlich weniger Salz als Städte mit herkömmlichem Winterdienst.
Damit sichern wir den Verkehr, schonen die Umwelt und minimieren Kosten.
Nach dem Winterdienst: Splittbeseitigung
Das im Winterdienst ausgebrachte Streugut muss, nachdem Schnee und Eis getaut sind, wieder aus dem öffentlichen Straßenland entfernt werden. Dies erfolgt im Rahmen der regulären Straßenreinigung gemäß der jeweiligen Reinigungsklassen.
Wer als Anlieger:in die Splittbeseitigung vor der eigenen Haustür beschleunigen möchte, kann die BSR gerne unterstützen: Auch Streusplitt, den Anlieger:innen selbst auf dem Gehweg zusammengefegt haben, wird von der Straßenreinigung mitgenommen.
Aktuelles zum Thema Winterdienst
Fragen und Antworten zum Winterdienst der BSR
Unsere offizielle Winterdienstsaison beginnt jedes Jahr am 1. November und endet am 31. März. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erledigen wir selbstverständlich auch außerhalb dieses Zeitraums den Winterdienst.
Auch für dich gilt: Wenn Schnee liegt oder es glatt ist, musst du dich um deinen Winterdienst kümmern – egal welches Datum gerade ist.
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen Berlins sind in zwei Einsatzstufen eingeteilt.
Einsatzstufe E1:
Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung und Straßen mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche mit anderen Straßen sowie besondere Gefahrenstellen.
Einsatzstufe E2:
Alle übrigen Straßen des Straßenverzeichnisses A und B.
Eisglätte ist durch Eisregen oder überfrierende Nässe gebildetes Glatteis. Eisbildung ist eine darüberhinausgehende, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Schneeräumung durch festgefahrenen oder -getretenen Schnee entstandene Eisschicht.
Eisbildungen, bei denen Streuen nicht gegen die Glätte hilft, musst du beseitigen.
Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird von uns entsprechend der Verkehrsbedeutung nach den Einsatzstufen E1 und E2 durchgeführt.
Straßen der Einsatzstufe E1 räumen und streuen wir. Fahrbahnen der Einsatzstufe E2 werden von uns nur geräumt.
Auf Fahrbahnen von Straßen des Straßenreinigungsverzeichnisses C (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab) erfolgt der Winterdienst durch uns nur bei Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr oder in Ausnahmefällen. Etwa, wenn der Schnee eine Höhe erreicht, bei der der zwingend notwendige Versorgungsverkehr nicht mehr gewährleistet ist.
Wir kümmern uns um festgelegte Fußgängerzonen und Plätze. Den Gehweg unmittelbar vor den Grundstücken müssen die Anlieger:innen räumen und gegen Glätte sichern.
Auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen bei Straßen der Einsatzstufen E1 und E2 beseitigen wir die Glätte in der erforderlichen Breite.
Was E1 und E2 bedeuten, erklären wir weiter unten.
Wir räumen ausgebaute und gekennzeichnete Radwege, die mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind.
Parkplätze in Wohngebieten sind in der Regel private Flächen und werden von den Grundstückseigentümer:innen betreut. Auf gewidmeten öffentlichen Parkplätzen sind wir für den Winterdienst zuständig.
Ob es sich um einen gewidmeten öffentlichen Parkplatz handelt, kannst du im Straßenreinigungsverzeichnis nachschauen.
Gehwegseitige Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) räumen wir in der Länge des Haltestellenbereiches einschließlich der Zu- und Abgänge.
Downloads und Links zum Thema Winterdienst
- Rechtsvorschriften für den Winterdienst (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Straßenreinigungsverzeichnis (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Stattliche Leistung (Flyer) (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Straßenreinigung (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab)
- Über größere Einsätze informieren wir auch auf dem Nachrichtendienst X (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab)

