Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot: https://www.bsr.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.01.2026 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 28.01.2026 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde erbracht durch ein externes Gutachten des Unternehmens Barrierefreiheit Umsetzen - Malekzadeh & Franzke GbR (barrierefreiheit-umsetzen.de).
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt/ Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Diese Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei
Barriere: Aufklappbare Elemente nicht ausgezeichnet
Beschreibung: Screenreader erhalten an manchen Stellen keine Rückmeldung bei aufklappbaren Elementen. (Anforderung 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar / EN 301 549)
Maßnahme: Es werden die passenden aria-Attribute angebracht.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Grafiken nicht barrierefrei
Beschreibung: Fehlende, fehlerhafte oder überflüssige Beschriftung von Grafiken an wenigen Stellen (Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Textinhalt/ EN 301 549)
Maßnahme: Beschriftungen werden dort wo erforderlich angebracht. Dekorative Grafiken werden mit leeren Alt-Attribute versehen.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Nicht barrierefreie Überschriften
Beschreibung: Suboptimal oder fehlerhaft deklarierte Überschriften. (Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen / EN 301 549)
Maßnahme: Visuelle Überschriften werden semantisch als HTML-Überschrift ausgezeichnet.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Nicht barrierefreie Tabellen
Beschreibung: Teilweise fehlende Zeilenüberschriften bei Tabellen. (Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen / EN 301 549)
Maßnahme: Zeilenüberschriften werden ergänzt und korrekt semantisch ausgezeichnet.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Zu geringer Kontrast
- Beschreibung: Zu geringer Kontrast bei manchen Elementen. (Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) / EN 301 549)
Maßnahme: Kontrastwerte werden der Vorschrift angepasst.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Fehlende Kennzeichnung der abgefragten Daten
Beschreibung: Fehlende Deklaration zur automatischen Formularausfüllung. (Anforderung 9.1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks / EN 301 549)
Maßnahme: autocomplete-HTML-Attribute werden dort wo erforderlich angebracht.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Fehlende Schnellnavigationsmöglichkeit über Seitenbereiche
Beschreibung: Fehlende Möglichkeit zur Schnellnavigation über Seitenbereiche. (Anforderung 9.2.4.1 Blöcke umgehen / EN 301 549)
Maßnahme: Die fehlende Funktionalität wird entweder via Skip-Link oder Regions eingebaut.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Fehlende Fokusanzeige
Beschreibung: Fehlende Fokusanzeige bei manchen Elementen (Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar / EN 301 549)
Maßnahme: Fokus wird angebracht.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Fehlende Statusmeldung
- Beschreibung: Fehlende Statusmeldungen für Screenreader bei manchen Formularen. (Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen / EN 301 549)
Maßnahme: Statusmeldungen werden mittels aria-live eingebunden.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Nicht barrierefreie Beschriftungen von Bedienungselementen
- Beschreibung: Teilweise fehlende, nicht programmatisch verknüpfte, schwer verständliche oder englisch-sprachige Links, Schalter oder Formularfelder-Beschriftungen. (Anforderung 9.2.4.4 Linktexte im Kontext. "Und" 9.1.3.1 Info und Beziehungen / EN 301 549)
Maßnahme: Beschriftungen werden sprachlich angepasst und semantisch korrekt mit den Bedeinungselementen verknüpft.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Mangelnde Tastaturzugänglichkeit
Beschreibung: Es sind noch nicht alle mobilen Anwendungen uneingeschränkt mit der Tastatur nutzbar. (Anforderung 9.2.1.1 Tastatur / EN 301 549)
Maßnahme: Die Tastaturzugänglichkeit wird eingearbeitet.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Nicht barrierefreie Verlinkungen
Beschreibung: In den mobilen Anwendungen gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind. (Anforderung 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert / EN 301 549)
Maßnahme: Links werden semantisch korrekt ausgezeichnet.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Barriere: Benutzereinstellungen werden teilweise nicht berücksichtigt
Beschreibung: Herausforderungen bei Übernahme von benutzerdefinierten Einstellungen der Schriftgröße. (Anforderung 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen / EN 301 549)
Maßnahme: Benutzerdefinierte Einstellungen werden berücksichtigt.
Zeitplan: Behebung im Jahr 2026
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3)
Beschreibung: PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei
Begründung: Aufgrund der Vielzahl der Dokumente und der veralteten Inhalte werden diese Dokumente nicht angepasst.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Dateiformate von Büroanwendungen:
Auf den Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden und die nicht für die aktiven von uns wahrgenommenen Verwaltungsverfahren erforderlich sind, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. a BIKTG nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit.Aufgezeichnete zeitbasierte Medien:
Auf Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu aufgezeichneten zeitbasierten Medien (Audio- und Videodateien). Angebote, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit.Online-Karten und Kartendienste:
Online-Karten und Kartendienste müssen nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.Inhalte von Dritten:
Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen nicht barrierefrei sein.Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen:
Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen müssen nicht barrierefrei sein, wenn Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) unvereinbar sind oder automatisierte und kosteneffiziente Lösungen nicht verfügbar sind, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung der bekannten Mängel.
Feedback und Kontaktangaben
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Websites oder mobilen Anwendungen aufgefallen? Oder hast du Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kannst du uns gerne kontaktieren:
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
Telefon: 030 7592 4900
barrierefreiheit@bsr.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Du hast die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.
Wenn deine Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, du innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten hast oder die Antwort unzureichend war, kannst du dich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktiere immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
