staging deployment test

Digitale Barrierefreiheit bei der BSR

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sind bemüht, ihre Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Bunt gekleidete Menschen formen gemeinsam einen nach oben gerichteten Pfeil
© BSR

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind bemüht, ihren Webauftritt sowie die mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. 

Diese Website ist größtenteils barrierefrei. Es werden noch nicht alle Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt. Die Überprüfung auf Barrierefreiheit erfolgte auf Basis einer extern durchgeführten Barrierefreiheitsprüfung durch das Unternehmen "Barrierefreiheit Umsetzen - Malekzadeh & Franzke GbR (https://www.barrierefreiheit-umsetzen.de)" im Zeitraum vom 04.08.2025 bis 22.08.2025. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

  • Screenreader erhalten an manchen Stellen keine Rückmeldung bei aufklappbaren Elementen 

  • Fehlende, fehlerhafte oder überflüssige Beschriftung von Grafiken an wenigen Stellen 

  • Suboptimal oder fehlerhaft deklarierte Überschriften 

  • Teilweise fehlende Zeilenüberschriften bei Tabellen 

  • Zu geringer Kontrast bei manchen Elementen 

  • Fehlende Deklaration zur automatischen Formularausfüllung (autocomplete-HTML-Attribut) 

  • Fehlende Möglichkeit zur Schnellnavigation über Seitenbereiche 

  • Fehlende Fokusanzeige bei manchen Elementen 

  • Fehlende Statusmeldungen für Screenreader bei manchen Formularen 

  • Teilweise fehlende, nicht programmatisch verknüpfte, schwer verständliche oder englisch-sprachige Links,  Schalter oder Formularfelder-Beschriftungen 

  • Herausforderungen bei Übernahme von benutzerdefinierten Einstellungen der Schriftgröße 

  • Es sind noch nicht alle mobilen Anwendungen uneingeschränkt mit der Tastatur nutzbar 

  • In den mobilen Anwendungen gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind 

  • PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei

  • Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt. 

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: 

  • Dateiformate von Büroanwendungen: 

Auf den Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden und die nicht für die aktiven von uns wahrgenommenen Verwaltungsverfahren erforderlich sind, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. a BIKTG nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit.

  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien: 

Auf Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu aufgezeichneten zeitbasierten Medien (Audio- und Videodateien). Angebote, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit. 

  • Online-Karten und Kartendienste: 

Online-Karten und Kartendienste müssen nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden. 

  • Inhalte von Dritten: 

Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen nicht barrierefrei sein. 

  • Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen: 

Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen müssen nicht barrierefrei sein, wenn Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) unvereinbar sind oder automatisierte und kosteneffiziente Lösungen nicht verfügbar sind, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte. 

Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung der bekannten Mängel. 

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 02. September 2025 überprüft und ergänzt. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Websites oder mobilen Anwendungen aufgefallen? Oder hast du Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kannst du uns gerne kontaktieren:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin
Telefon: 030 7592 4900
barrierefreiheit@bsr.de

Durchsetzungsverfahren

Du hast die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.

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