Für sichere Straßen: Der Winterdienst

Auch im Winter sorgen wir dafür, dass du auf Berlins Straßen und vielen Wegen sicher an dein Ziel kommst. Aber auch du musst dich unter Umständen um sichere Wege kümmern. Wir erklären, wer wann für was zuständig ist.

Zu sehen ist ein Räumfahrzeug auf einer verschneiten Waldstraße
Ein Räumfahrzeug der BSR im Winterdiensteinsatz.
© BSR

Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen zuständig. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.

Wichtig zu wissen: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger:innen verantwortlich. Dazu zählen unter anderem Grundstückseigentümer:innen, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter:innen und Pächter:innen, wenn die Aufgabe im Mietvertrag auf sie übertragen wurde.

Schneller Überblick: Zuständigkeiten der Anlieger:innen

Über größere Einsatzmaßnahmen informieren wir auch via X:

Fragen und Antworten zum Winterdienst

Noch Fragen? Wir sind für dich da!

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