Winterdienstpflichten der Anlieger:innen
Auch im Winter sorgen wir dafür, dass du auf Berlins Straßen und vielen Wegen sicher an dein Ziel kommst. Aber auch du musst dich unter Umständen um sichere Wege kümmern. Wir erklären, wer wann für was zuständig ist.

Winterdienst: BSR und Anlieger:innen
Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen zuständig. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.
Wichtig zu wissen: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger:innen verantwortlich. Dazu zählen unter anderem Grundstückseigentümer:innen, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter:innen und Pächter:innen, wenn die Aufgabe im Mietvertrag auf sie übertragen wurde.
Zuständigkeiten der Anlieger:innen
Achtung Glätte! Was jetzt wirklich hilft
Bei Dauerfrost gilt
- Nicht nur streuen!
- Eis muss aufgebrochen werden
- Eis mit Schaufel, Spaten oder Eisscharre aufbrechen
- Eisstücke entfernen
- Danach Sand, Splitt oder Granulat gleichmäßig streuen
Merksatz
- Warten bringt nichts
- Nur streuen reicht nicht
- besser Aufbrechen – Räumen – Abstumpfen
- Danke fürs Mitmachen – das schützt alle!
Auf Gehwegen müssen weiterhin die jeweiligen Anlieger:innen bzw. Grundstückseigentümer:innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen.
Aktuelles zum Thema Winterdienst
Fragen und Antworten zum Winterdienst der Anlieger:innen
Nützliche Downloads und Links zum Winterdienst
- Rechtsvorschriften für den Winterdienst (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)
- Stattliche Leistung (Flyer) (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)
- Winterdienst-Meldungen auf X (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt/ Straßenreinigung (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab)

