Winterdienstpflichten der Anlieger:innen

Auch im Winter sorgen wir dafür, dass du auf Berlins Straßen und vielen Wegen sicher an dein Ziel kommst. Aber auch du musst dich unter Umständen um sichere Wege kümmern. Wir erklären, wer wann für was zuständig ist.

Anliegerin schippt Schnee auf ihrem Grundstück
Anliegerin schippt Schnee auf ihrem Grundstück
© Freepik

Winterdienst: BSR und Anlieger:innen

Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen zuständig. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.

Wichtig zu wissen: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger:innen verantwortlich. Dazu zählen unter anderem Grundstückseigentümer:innen, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter:innen und Pächter:innen, wenn die Aufgabe im Mietvertrag auf sie übertragen wurde.

Zuständigkeiten der Anlieger:innen

Gehwege vor dem Haus

Auf Gehwegen musst du sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem musst du den Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln wie beispielsweise Splitt oder Sand streuen. Das Streuen mit Salz und anderen Auftaumitteln ist in Berlin generell verboten und darf nur von der BSR in Ausnahmefällen benutzt werden.

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und es drohen dir empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Verletzt sich eine Person wegen Glätte, kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatzklagen kommen.

Mülltonnen-Zugänge

Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerlässlich, dass die Zugänge zu den Tonnen bis 6 Uhr morgens schnee- und eisfrei sind – und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.

Privatstraßen

Auf Privatstraßen sind ebenfalls die Anlieger:innen verpflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Unterstützung bei Splittbeseitigung

Wer als Anlieger:in die Splittbeseitigung vor der eigenen Haustür beschleunigen möchte, kann die BSR gerne unterstützen: Auch Streusplitt, den Anlieger:innen selbst auf dem Gehweg zusammengefegt haben, wird von der Straßenreinigung mitgenommen.

Achtung Glätte! Was jetzt wirklich hilft

Bei Dauerfrost gilt

  • Nicht nur streuen!
  • Eis muss aufgebrochen werden
  • Eis mit Schaufel, Spaten oder Eisscharre aufbrechen
  • Eisstücke entfernen
  • Danach Sand, Splitt oder Granulat gleichmäßig streuen

Merksatz

  • Warten bringt nichts
  • Nur streuen reicht nicht
  • besser Aufbrechen – Räumen – Abstumpfen
  • Danke fürs Mitmachen – das schützt alle!

Auf Gehwegen müssen weiterhin die jeweiligen Anlieger:innen bzw. Grund­stücks­­eigentümer:innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen.

Aktuelles zum Thema Winterdienst

Zwei BSR-Mitarbeitende streuen mit Schaufeln eine verschneite und vereiste Straße. Im Hintergrund ist ein Fahrzeug der BSR zu erkennen.

Der BSR-Winterdienst

Wir räumen Schnee, beseitigen Eis und sichern den Weg für alle Berliner:innen und Gäste. So gehen wir vor, damit ihr sicher unterwegs seid.

Fragen und Antworten zum Winterdienst der Anlieger:innen

Nützliche Downloads und Links zum Winterdienst

Noch Fragen? Wir sind für dich da!