Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und soll dazu beitragen, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien zu fördern.
Die wichtigste Neuerung ist, dass du alte Textilien nicht mehr einfach in den Restabfall werfen darfst. Du musst sie jetzt über Altkleidersammelstellen, z. B. Altkleidercontainer entsorgen. Außer sie sind zerschlissen, kontaminiert oder stark verschmutzt, dann gehören sie weiterhin in den Restmüll. Bei verschmutzter Kleidung besteht die Gefahr, dass auch andere Kleidung, zum Beispiel im Altkleidercontainer verschmutzt wird.
Mit einer bewussten Trennung und richtigen Entsorgung kannst du Müll vermeiden und alter Kleidung ein neues Leben ermöglichen. Dabei leistest du einen wertvollen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.