Aktuelle öffentliche Zustellungen
Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an deine letzte bekannte Adresse zustellen können, können wir eine öffentliche Zustellung anordnen. Aktuelle öffentliche Zustellungen findest du hier.

Wir können die öffentliche Zustellung anordnen, wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Anschrift zustellen können. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwZG). Gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Wichtiger Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.