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BSR-Winterdienst: Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit

10.11.2025

+++ Infos zu größeren Winterdienst-Einsätzen im Kurznachrichtendienst X +++

BSR-Winterdienstfahrzeuge mit Streutellern auf einem Betriebshof.
BSR-Winterdienstfahrzeuge mit Streutellern auf einem Betriebshof.
© BSR

Berlin. Für die beginnende Winterperiode ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut vorbe­rei­tet: Rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streu­fahr­zeugen kümmern sich um den Winterdienst der BSR. In den BSR-Streugutlagern befinden sich zudem Vorräte von etwa 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winter­­dienst auf Fahrbahnen einschl. Radfahrstreifen (ca. 11.000 Ar­beits­­­­­kilometer) und auf Fußgänger­über­wegen (ca. 59.000 Überwege). Dazu kommen Rad­wege (ca. 1.200 Arbeitskilometer), Haltestellen (ca. 6.300 Bus- und Straßenbahn­halte­stellen) sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgänger­zonen). Wichtig: Für den Winter­dienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die jeweiligen Anlieger/-innen zuständig. In Berlin ist der Winterdienst in den §§ 3 ff. des Straßen­­reinigungs­­­gesetzes (StrReinG) geregelt. Die BSR informiert über größere Einsatz­maß­nah­men ihres Winterdienstes im Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter):

Die wesentliche Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen bilden Wetterdienstmeldungen und Straßenzustandsinformationen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schich­ten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten (dann also rund um die Uhr). Hierbei arbeiten die BSR-Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winter­dienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umwelt­schutz und Wirt­schaft­lichkeit. Alle Verkehrsteilnehmer/-innen sollten zu sicheren Straßen beitragen, indem sie ihr Verhalten der jeweiligen Witterung an­passen, den Winterdienst­fahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermög­lichen und allgemein gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen. Autofahrer/-innen müssen bei winter­lichen Straßen­verhältnissen Winter­reifen bzw. Allwetterreifen verwenden.

Zuständigkeiten der BSR:

  • Stadtautobahnen (ca. 260 Arbeitskilometer): Die Stadtautobahnen (BAB) haben beim Winter­dienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Strecken­­streuungen mit Auftaumitteln durch, d.h. durchgängiges Streuen mit Feuchtsalz oder Sprühen von Sole.
  • Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Für diese Straßen besteht ebenfalls besondere Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahr­bahnen und von den darauf befindlichen Radfahrstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz oder Sole – und zwar an Kreuzun­gen, Einmün­dungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahren­stellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch auf E1-Straßen Strecken­streuungen mit Auftaumitteln statt. Zum E1-Straßennetz gehören außerdem die meisten Fahr­rad­straßen.
  • Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung (also zumeist Neben- und Wohnstraßen). Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung von Stadt­autobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schnee­räumungen durch. Der Einsatz von Auftau­mitteln wie Feuchtsalz ist auf E2-Straßen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verwendung zulässig, z.B. bei einem Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz (vgl. § 3 Abs. 7 StrReinG).
  • Fußgängerüberwege (ca. 59.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich auch um den Winter­­­dienst auf Fußgängerüberwegen (gesicherte Überwege oder fortgeführte Gehwege an Kreuzungen und Einmündungen). Die Einsatzkräfte befreien solche Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
  • Radfahrstreifen (auf Fahrbahnen von E1-Straßen): Herkömmliche Radfahrstreifen werden im Zuge der E1-Fahrbahnbearbeitung durch normale Winterdienstfahrzeuge geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) werden mit Spezial­fahrzeugen gesondert winterdienstlich bearbeitet.
  • Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für Hochbord-Radwege, die als Radwege aus­ge­wiesen und mit Winter­dienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwort­lich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung (vgl. § 3 Abs. 9 StrReinG). Die Verwendung von Auftaumitteln ist dort verboten (vgl. § 3 Abs. 8 StrReinG).
  • Haltestellen (ca. 6.300 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Gehwegseitige Halte­stellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­­­länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
  • Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur zustän­dig für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und bestimmte Fußgänger­zonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Span­dau). Die Ein­satz­­kräfte räumen dort Schnee und streuen Splitt, so dass eine Querung möglich ist. Auf den Gehwegen direkt vor den Grundstücken sind die jeweiligen Anlieger/-innen für den Winter­dienst verantwortlich.  

Zuständigkeiten der Anlieger/-innen:

  • Gehwege: Auf Gehwegen müssen grundsätzlich die jeweiligen Anlieger/-innen bzw. Grund­stücks­­eigentümer/-innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehweg­bereich mit abstumpfen­­den Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit empfindlichen Buß­geldern geahndet. Bei Personenschäden kann es außerdem zu Strafverfahren und Scha­dens­­ersatz­klagen kommen.
  • ­Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerläss­lich, dass die jeweiligen Anwohner/-innen die Zugänge zu ihren Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei machen – und zwar mindestens in der Breite eines Müll­behälters. Außerdem sollte der Schnee von den Tonnen entfernt werden. 
  • Privatstraßen: Auf Privatstraßen sind ebenfalls die jeweiligen Anlieger/-innen bzw. Grundstücks­eigen­tümer/-innen ver­pflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen zum Winterdienst:

Über die Berliner Stadtreinigung (BSR):

Das anliegende Foto ist unter der Quellenangabe „BSR“ frei verwendbar. 

Medienkontakt

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Sebastian Harnisch, Pressesprecher +49 30 7592-2322

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