BSR-Winterdienst: Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit
+++ Infos zu größeren Winterdienst-Einsätzen im Kurznachrichtendienst X +++

Berlin. Für die beginnende Winterperiode ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut vorbereitet: Rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streufahrzeugen kümmern sich um den Winterdienst der BSR. In den BSR-Streugutlagern befinden sich zudem Vorräte von etwa 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen einschl. Radfahrstreifen (ca. 11.000 Arbeitskilometer) und auf Fußgängerüberwegen (ca. 59.000 Überwege). Dazu kommen Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer), Haltestellen (ca. 6.300 Bus- und Straßenbahnhaltestellen) sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgängerzonen). Wichtig: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die jeweiligen Anlieger/-innen zuständig. In Berlin ist der Winterdienst in den §§ 3 ff. des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) geregelt. Die BSR informiert über größere Einsatzmaßnahmen ihres Winterdienstes im Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter):
Die wesentliche Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen bilden Wetterdienstmeldungen und Straßenzustandsinformationen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten (dann also rund um die Uhr). Hierbei arbeiten die BSR-Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Differenzierten Winterdienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Alle Verkehrsteilnehmer/-innen sollten zu sicheren Straßen beitragen, indem sie ihr Verhalten der jeweiligen Witterung anpassen, den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen und allgemein gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen. Autofahrer/-innen müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen bzw. Allwetterreifen verwenden.
Zuständigkeiten der BSR:
- Stadtautobahnen (ca. 260 Arbeitskilometer): Die Stadtautobahnen (BAB) haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Streckenstreuungen mit Auftaumitteln durch, d.h. durchgängiges Streuen mit Feuchtsalz oder Sprühen von Sole.
- Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Für diese Straßen besteht ebenfalls besondere Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahrbahnen und von den darauf befindlichen Radfahrstreifen. Zugleich erfolgen Punktstreuungen mit Feuchtsalz oder Sole – und zwar an Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch auf E1-Straßen Streckenstreuungen mit Auftaumitteln statt. Zum E1-Straßennetz gehören außerdem die meisten Fahrradstraßen.
- Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung (also zumeist Neben- und Wohnstraßen). Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schneeräumungen durch. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Feuchtsalz ist auf E2-Straßen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verwendung zulässig, z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder Löschwassereinsatz (vgl. § 3 Abs. 7 StrReinG).
- Fußgängerüberwege (ca. 59.000 Überwege): Die BSR kümmert sich auch um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen (gesicherte Überwege oder fortgeführte Gehwege an Kreuzungen und Einmündungen). Die Einsatzkräfte befreien solche Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
- Radfahrstreifen (auf Fahrbahnen von E1-Straßen): Herkömmliche Radfahrstreifen werden im Zuge der E1-Fahrbahnbearbeitung durch normale Winterdienstfahrzeuge geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) werden mit Spezialfahrzeugen gesondert winterdienstlich bearbeitet.
- Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für Hochbord-Radwege, die als Radwege ausgewiesen und mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung (vgl. § 3 Abs. 9 StrReinG). Die Verwendung von Auftaumitteln ist dort verboten (vgl. § 3 Abs. 8 StrReinG).
- Haltestellen (ca. 6.300 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Gehwegseitige Haltestellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Haltestellenlänge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
- Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alexanderplatz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und bestimmte Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Die Einsatzkräfte räumen dort Schnee und streuen Splitt, so dass eine Querung möglich ist. Auf den Gehwegen direkt vor den Grundstücken sind die jeweiligen Anlieger/-innen für den Winterdienst verantwortlich.
Zuständigkeiten der Anlieger/-innen:
- Gehwege: Auf Gehwegen müssen grundsätzlich die jeweiligen Anlieger/-innen bzw. Grundstückseigentümer/-innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Bei Personenschäden kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatzklagen kommen.
- Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerlässlich, dass die jeweiligen Anwohner/-innen die Zugänge zu ihren Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei machen – und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters. Außerdem sollte der Schnee von den Tonnen entfernt werden.
- Privatstraßen: Auf Privatstraßen sind ebenfalls die jeweiligen Anlieger/-innen bzw. Grundstückseigentümer/-innen verpflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.
Weitere Informationen zum Winterdienst:
Über die Berliner Stadtreinigung (BSR):
Das anliegende Foto ist unter der Quellenangabe „BSR“ frei verwendbar.
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