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Die Entsorgung von Krankenhausabfällen, also „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden", ist per LAGA-Richtlinie festgelegt. Dazu gehören auch Arzneimittel (ausgenommen zytotoxische sowie zytostatische) und „spitze/scharfe Gegenstände in stichsicheren Behältern. Auch gemischte Siedlungsabfälle dürfen bei uns mit in den Container. All diese Abfälle entsorgen wir verlässlich im Müllheizkraftwerk Ruhleben.

Dosierung nach Bedarf

Container Volumen Abholung Maße

18 m³

flüssigkeits-abgedichtet

14-täglich
oder nach Vereinbarung
H: 235 cm
B: 631 cm
T: 247 cm

Gesunde Vorteile:

  • sicher: Container ist abschließbar
  • wirtschaftlich: Container ist auch für gemischte Siedlungsabfälle geeignet
  • einfach: Entsorgung vor Ort

Das darf rein:

  • Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln: AVV 18 01 04)

  • Arzneimittel (mit Ausnahme von zytotoxischen und zytostatischen Arzneimitteln): AVV 18 01 09

  • Gemischte Siedlungsabfälle (alle hausmüllähnlichen Abfälle): AVV 20 03 01

  • Spitze oder scharfe Gegenstände ausschließlich in stichsicheren Gefäßen: AVV 18 01 01

 

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