Die Entsorgung von Krankenhausabfällen, also „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden", ist per LAGA-Richtlinie festgelegt. Dazu gehören auch Arzneimittel (ausgenommen zytotoxische sowie zytostatische) und „spitze/scharfe Gegenstände in stichsicheren Behältern“. Auch gemischte Siedlungsabfälle dürfen bei uns mit in den Container. All diese Abfälle entsorgen wir verlässlich im Müllheizkraftwerk Ruhleben.
Dosierung nach Bedarf
Container | Volumen | Abholung | Maße |
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18 m³ flüssigkeits-abgedichtet |
14-täglich oder nach Vereinbarung |
H: 235 cm B: 631 cm T: 247 cm |
Gesunde Vorteile:
- sicher: Container ist abschließbar
- wirtschaftlich: Container ist auch für gemischte Siedlungsabfälle geeignet
- einfach: Entsorgung vor Ort
Das darf rein:
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Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln: AVV 18 01 04)
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Arzneimittel (mit Ausnahme von zytotoxischen und zytostatischen Arzneimitteln): AVV 18 01 09
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Gemischte Siedlungsabfälle (alle hausmüllähnlichen Abfälle): AVV 20 03 01
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Spitze oder scharfe Gegenstände ausschließlich in stichsicheren Gefäßen: AVV 18 01 01