Gewerbeabfallverordnung – Worauf ist zu achten?

Die Gewerbeabfallverordnung gilt seit 1. August 2017. Ziel ist es, Abfälle noch intensiver zu trennen, um diese besser zu verwerten.

Blick über die Spree auf den erleuchteten Berliner Hauptbahnhof.
© BSR

Kurz und knapp haben wir für dich zusammengefasst, was wichtig ist.

Diese Stoffe sind getrennt zu halten und zu entsorgen:

  • Bioabfall / Speisereste
  • Pappe / Papier / Kartonagen
  • Glas
  • Verpackungen
  • Metalle
  • Altholz - NEU
  • Textilien - NEU
  • Restabfall

Der Abfallerzeuger (Ihr Gewerbebetrieb) muss seit dem 1. August 2017 dokumentieren, dass die Getrennthaltungs- und Verwertungspflichten eingehalten werden und ggf. auch Abweichungen darlegen. Auf Verlangen muss dies der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Möglichkeiten der Dokumentation:

  • Lagepläne
  • Bilder/ Fotos 
  • Liefer- oder Wiegescheine sowie Entsorgungsverträge
  • die Vorbehandlungsanlage bestätigt in Textform, dass alle Verwertungsvorgaben grundsätzlich erfüllt werden.

In welchen Ausnahmen ist die Getrenntsammlung unmöglich?

  • Ihre Behälter sind nur öffentlich zugänglich. z. B. größere Imbissbuden oder öffentliche Einrichtungen (technisch unmöglich).
  • Die Getrennthaltung ist wirtschaftlich unzumutbar.
  • Die Kosten für die getrennte Sammlung stehen außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und einer anschließenden Vorbehandlung.
  • Es fällt nur eine sehr geringe Menge an Abfällen an, max. 50 kg/Woche.
  • Die Abfälle weisen eine hohe Verschmutzung auf.
  • Diese Ausnahmen sind zu dokumentieren
  • die Abfälle als Gemisch in einem Behälter sammeln

Was darf nicht im Gewerbeabfall gemischt gesammelt werden?

  • Es dürfen keine Abfälle der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung dem Gewerbeabfall hinzugefügt.
  • Gewerbeabfall nicht mit Bioabfällen und/ oder Glas vermischen.

Für nicht verwertbare Abfälle  bitte ausschließlich die BSR-Abfallbehälter nutzen.

Weitere Fragen und Antworten zur Novellierung der Gewerbeabfallverordnung seit dem 1. August 2017

Schwarze Restmülltonnen sind auf einem gepflasterten Platz der Größe nach aufgereiht.

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