Straßenreinigung in Berlin: Unsere Leistungen und Gebühren
Die Berliner Stadtreinigung sorgt für saubere Straßen in Berlin – und das auf rund 1.500.000 Kilometern Strecke. Hier erfährst du mehr über unsere Leistungen, Gebühren und wer für was zuständig ist.

Berlin ist die Stadt der Superlative. Hier gibt es mehr Brücken als in Venedig, ein Straßennetz von über 5.400 Kilometer Länge auf einer Fläche, in der München, Stuttgart und Frankfurt am Main gemeinsam Platz fänden – und wir halten das alles sauber. Seit mehr als 140 Jahren.
Wer ist wo zuständig?
Straßenreinigung, Laubsammlung, Winterdienst – alles damit unsere Stadt sauber bleibt. Doch wer ist eigentlich für welche Bereiche verantwortlich? Das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) regelt genau, was die BSR übernehmen darf und welche Aufgaben in die Zuständigkeit anderer Stellen fallen.
Rechte und Pflichten bei der Stadtreinigung
Wann, wo und wie oft die BSR Straßen reinigen darf, ist im Berliner Straßenreinigungsverzeichnis festgelegt. Es unterteilt die öffentlichen Straßen je nach Verkehrslage, Ausbauzustand und Grad der Verschmutzung in die Klassen A, B und C:

Verzeichnis/Straße | Reinigung von | Wer | Häufigkeit |
|---|---|---|---|
Verzeichnis A: |
| BSR | Reinigungsklassen |
Verzeichnis B: |
| BSR | Verzeichnis B: |
Verzeichnis C: |
| Anlieger | Verzeichnis C: |
Das Straßenreinigungsverzeichnis wird etwa alle zwei Jahre aktualisiert. Der Berliner Senat entscheidet über die Einführung neuer Reinigungsklassen. So wurden zuletzt die Klassen 1a und 2a eingeführt, um stark frequentierte Straßen auch samstags oder bis spät in die Nacht sauber zu halten.
Übrigens:
Damit du sicher durch den Winter kommst, sorgen wir mit unserem Winterdienst für geräumte und gestreute Straßen. Für Gehwege sind jedoch die Anlieger zuständig. Das heißt, du musst unter Umständen die Gehwege vor deinem Haus, Geschäft, Laden oder Büro selbst von Schnee und Eis befreien. Wir haben ein umfangreiches FAQ zu dem Thema für dich zusammengestellt.
Die Rechtsvorschriften zum Winterdienst findest du beim Land Berlin.

Übrigens:
Im Herbst sammeln wir tonnenweise Laub von Berlins Straßen und nehmen BSR-Laubsäcke von Privatpersonen mit. In Parks und Grünanlagen sind vor allem die Bezirksämter zuständig. Seit Mitte 2024 kümmern wir uns um 237 der etwa 2.500 Berliner Grünanlagen. Auf sogenannten C-Straßen müssen Anlieger:innen selbst aktiv werden.
Wir haben alle Informationen über die Laubsammlung sowie wo und wie du Gartenabfälle und Laub los wirst übersichtlich zusammengetragen.

Übrigens:
Berlin zählt auf unsere 27.000 öffentlichen Abfalleimer, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Jedes Jahr sammeln sie rund 7.500 Tonnen Abfall, und wir leeren sie beeindruckende 6,2 Millionen Mal im Jahr. Zusätzlich reinigen, reparieren oder ersetzen wir die Papierkörbe regelmäßig, um sie stets funktionstüchtig zu halten.

Übrigens:
Wir halten Berlins 190.000 Regeneinläufe und Gullys frei von Laub und Kleinmüll, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Übrigens:
Nach großen Veranstaltungen wie dem Christopher Street Day, dem Zug der Liebe oder auch nach Silvester sind wir im Einsatz, um die Stadt schnell wieder auf Hochglanz zu bringen!

Übrigens:
Für das Schneiden von Sträuchern oder die Pflege von Grünflächen sind die Bezirksämter zuständig.
Übrigens:

Wir benötigen deine Zustimmung für das Laden des Angebots.
Um dir dieses Angebot auf unserer Website anzeigen zu können, haben wir Komponenten von YouTube Video integriert. Bitte überprüfe die Details und akzeptiere den Service, um die Inhalte anzusehen.
Rund 2.600 BSR-Beschäftigte kümmern sich in Berlin um die Straßenreinigung. Eine davon ist Sabine Splawski. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen säubert sie jedes Jahr rund 1,44 Millionen Kilometer Straßen und Gehwege.
Gebühren der Straßenreinigung
Als kommunales Unternehmen liegt uns Umweltfreundlichkeit und soziale Verantwortung bei unserer Arbeit besonders am Herzen. Deshalb bleiben auch unsere Gebühren fair und transparent: Seit 2021 gehört unsere Straßenreinigung zu den günstigsten in Deutschlands Großstädten. In unserer Gebührentabelle findest du alle Details zu den Straßenreinigungsgebühren und den damit verbundenen Leistungen.
BSR-Gebührentabelle 2025/2026
Die Straßenreinigungsgebühren berechnen wir pro Quartal und je Quadratmeter.
Reinigungsklasse Verzeichnis A | Reinigungen pro Woche | Gebühr |
|---|---|---|
1a | 10 | 0,4380 € |
1b | 7 | 0,3066 € |
2a | 6 | 0,2628 € |
2b | 5 | 0,2190 € |
3 | 3 | 0,1314 € |
4 | 1 | 0,0438 € |
Reinigungsklasse Verzeichnis B | ||
Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen | 1 | 0,0438 € |
Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.
Übrigens:
Infos zum Download
- BSR - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Berliner Straßenreinigungsgesetz (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Rechtsvorschriften für den Winterdienst (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Stattliche Leistung (Flyer) (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
- Straßenreinigungsverzeichnis (Download, PDF, 0 KB) (öffnet in neuem Tab)PDF (0 KB)
Abrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit Bezug zum BMF-Schreiben vom 1. September 2021 (Geschäftszeichen: IV C 8 - S 2296-b/21/10002:001) zur "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)" gibt die BSR die anteiligen Arbeitskosten der Gehwegreinigung in den Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025/ 2026 bekannt.
Die Ermittlung des steuerbegünstigten Betrags/ der steuerbegünstigten Beträge erfolgt durch Anwendung eines Prozentsatzes für die anteiligen Arbeitskosten der Gehwegreinigung auf den Rechnungsbetrag der Jahres- und/ oder Änderungsrechnungen beziehungsweise auf den Gesamtbetrag der Jahres- und/ oder Änderungsbescheide für nachstehend geführte Zeiträume.
Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 (Straßenreinigungsgebühr):
Die Gebühr für die Straßenreinigung (SR) enthält anteilige Arbeitskosten für die Gehwegreinigung (§ 35a Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3 EStG) in Höhe von 40,15 %.
Die BSR übernimmt keine Haftung/ Bestätigung für die steuerliche Anerkennung der geltend zu machenden Beträge.
Quelle: Amtsblatt Nummer 7 | 7. Februar 2025 Seite 446
