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Sie können aus Standard-, Express- und Spargebühr wählen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Haushaltsauflösungen und bieten zusätzliche Services an, wie die Demontage großer Möbel.

Gute Gründe für die BSR:

  • seriöse, termintreue Abfuhr
  • fest etabliertes, kommunales Entsorgungsunternehmen für die Stadt Berlin
  • transparente und faire Festpreise
  • keine versteckten Kosten
  • kostenlose Vorbesichtigung bei unübersichtlichen Mengen
  • fachgerechte Entsorgung Ihres Sperrmülls

Sperrmüllabfuhr buchen

Buchen Sie jetzt Ihre Sperrmüllabfuhr bequem über das Buchungsformular. 

Noch Fragen? Finden Sie eine Antwort in den FAQs oder wenden Sie sich an unser Service-Center.

Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr

 

Sie sind sich nicht sicher, in welche Spalte Sie einen Ihrer Sperrmüllgegenstände im Buchungsformular eintragen sollen? Kein Problem!

Fahren Sie mit der Maus über die Bezeichnungen im Menü des Buchungsformulars. Es öffnet sich ein kleines gelbes Fenster. In diesem finden Sie detaillierte Informationen zu den Gegenstände, die in diese Spalte einzutragen sind.

In der mobilen Version, z. B. über ein Smartphone oder Tablet, erhalten Sie diese Informationen durch einen Klick auf die gewünschte Bezeichnung im Menü.

Gebühren für die Sperrmüllabfuhr im Überblick

Hier finden Sie alle Gebühren, die im Rahmen Ihres Auftrages zur Sperrmüllabfuhr entstehen können.

Überblick Gebühren

pro Abfuhr*

     
Standardgebühr

pauschal bis 5 m
Abholung von 6 bis 15 Werktagen

100 €
jede weitere angefangene m3  je 20 €

Spargebühr pauschal bis 5 m3
Abholung ab dem 16. Werktag
50 €
jede weitere angefangene m3  je 10 €
Expressgebühr pauschal bis 2 m3
Abholung innerhalb von 5 Werktagen
96 €
jede weitere angefangene m3  je 48 €

* Möbel müssen zur Abholung zerlegt sein. Eine Demontage kann als zusätzliche Leistung hinzugebucht werden.

Weitere Leistungen

     
Hausmüll-/ Restabfallsack je angefangene 5 m³ Sperrmüll ein Sack (100 Liter)

gebührenfrei,
jeder weitere Sack je 6 €

Elektrogeräte max. acht Elektrogroßgeräte* sowie beliebig viele Elektrokleingeräte** gebührenfrei
Alttextilien   gebührenfrei
Haushaltsauflösung Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Alttextilien und Hausmüll nach Menge; Vorbesichtigung bei unübersichtlichen Mengen
Zusatzservices Demontage von Großmöbeln, Aufnahme von nicht verklebter Auslegware und Teppichen, besenreines Ausfegen nach Aufwand
(15 € je angefangene 15 Min je Mitarbeiter)
Stornierung   gebührenfrei bis 4 Werktage vor Abholtermin, danach kann die BSR eine Stornogebühr erheben

* davon max. drei Geräte 'Weiße Ware' (z. B. Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde, Geschirrspüler, etc.)

** z. B. Handys, Spielkonsolen, Toaster, Föhne etc.

 

Die Sperrmüllabfuhr zahlen Sie bargeldlos, sicher und bequem. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten an:

1. EC-Karte 

2. Kredit- und Debitkarte

3. Apple Pay

4. Google Pay

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Alternativen zur Sperrmüllabfuhr

Suchen Sie nach anderen Möglichkeiten, Ihren Sperrmüll zu entsorgen?

Sperrmüll und weitere Abfälle

Als Sperrmüll gelten sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Hausmülltonne passen. 

Detaillierte Informationen, auch zu anderen Abfällen, finden Sie in unserem praktischen Abfall-ABC.

Das nehmen wir mit:

Sperrmüll

zerlegte große und kleine Möbel

Teppiche, Matratzen

Hölzer aus dem Wohnbereich

Schrott wie alte Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches

Laminat, Türrahmen, Türblätter und Fensterrahmen aus Kunststoff (ohne Glas)

Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen und Badewannen

Elektrogeräte

Alttextilien (in Säcken)

Hausmüll wie z.B. Renovierungsabfälle in Säcken oder Kartons (in begrenztem Umfang)

Das können wir nicht mitnehmen:

Kein Sperrmüll

Bauabfälle

Gussbadewannen 

Autoreifen und -batterien 

Schadstoffe wie Farben oder Lacke

Strom- und Wasseranschlüsse der Elektroaltgeräte: 

  • müssen zur Abholung bereits abgebaut sein

Alttextilien und Schuhe: 

  • müssen sauber und trocken sein
  • sind in getrennten und entsprechend beschrifteten Säcken zu verpacken
  • Schuhe sind paarweise zusammenzubinden

Hausmüll/Restabfall, der im Rahmen der Sperrmüllabholung mitgenommen werden soll:

  • muss verpackt in Säcken oder Kartons zur Abholung bereitgestellt werden
  • Säcke und Kartons müssen so beschaffen und befüllt sein, dass sie reißfest und unter Berücksichtigung der Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen durch die BSR-Beschäftigten tragbar sind

Gut erhaltene Gegenstände, die zu schade zum Wegwerfen sind, können über unseren Tausch- und Verschenkmarkt zur Weiternutzung angeboten oder in unserem Gebrauchtwarenkaufhaus, der NochMall, abgeben werden. Gegenstände für die NochMall werden auch auf den drei Recyclinghöfen Gradestraße, Hegauer Weg und Lengeder Straße angenommen. Karitative Einrichtungen, die Ihnen ebenfalls gut erhaltenes abnehmen, finden Sie unter Spenden statt wegwerfen.

Sperrmüllauftrag

Gern nehmen wir Ihren Sperrmüllauftrag über unser Buchungsformular oder telefonisch über unser Service-Center entgegen: 030 7592-4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr).

  • Machen Sie sich eine Liste über die Gegenstände, die abgeholt werden sollen. Bei Schränken, Regalen und Brettern benötigen wir außerdem die Abmessungen.

  • Bitte notieren Sie Ihre Auftragsnummer, die Sie bei der Buchung erhalten, für spätere Änderungen, Stornierungen, etc.
  • Lassen Sie sich zum Abholtermin vor Ort vertreten, teilen Sie uns dies bitte vorab mit. Stellen Sie zudem sicher, dass unsere Beschäftigten Zugang haben und die Bezahlung vor Ort gewährleistet ist.
  • Wir nehmen ausschließlich Aufträge von Privatpersonen bis 15 Kubikmeter Volumen auf.
  • Wir sind im Einzelfall dazu berechtigt, die ebenerdige Bereitstellung des Sperrmülls zu verlangen.
  • Wir holen nur die beauftragten Sperrmüllgegenstände ab.
  • Änderungen der beauftragten Sperrmüllmenge müssen Sie uns bis zu 2 Werktage vor dem Abfuhrtermin mitteilen. Bei einer Mengenerhöhung kann es zu einer Termin- und Gebührenveränderung kommen.
  • Sperrmüllaufträge können Sie bis 4 Werktage vor dem Abfuhrtermin gebührenfrei stornieren. Kann die Abholung nicht erfolgen, können wir eine Stornogebühr nach Maßgabe der Abfallgebührensatzung erheben - sofern die Ursache hierfür in der Verantwortung der Person liegt, die den Auftrag erteilt hat.
  • Aus Kapazitätsgründen führen wir Demontagen nur aus, wenn Sie diese Leistungen vorab beauftragt haben.
  • Veränderungen der beauftragten Sperrmüllmengen können Sie uns bis zu 2 Werktage vor dem Abfuhrtermin mitteilen. Es werden nur die beauftragten Sperrmüllgegenstände abgeholt.
  • Eine Änderung des Abfuhrtermins ist nicht möglich. Bitte sagen Sie den bestehenden ab und vereinbaren einen neuen Termin. 
  • Mengenänderungen nehmen wir vorzugsweise telefonisch über unser Service-Center an, da es z.B. bei einer Mengenerhöhung zu einer Terminveränderung kommen kann.
  • Bitte legen Sie vorher Ihre Auftragsnummer bereit.
  • Unser Service-Center erreichen Sie wie folgt: 030 7592–4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr) oder service@bsr.de.
  • Stornierungen nehmen wir telefonisch oder schriftlich über unser Service-Center an: 030 7592–4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr) oder service@bsr.de.
  • Bitte legen Sie vorher Ihre Auftragsnummer bereit.
  • Bis 4 Werktage vor dem Abfuhrtermin ist die Stornierung gebührenfrei. Danach oder wenn die Sperrmüllabfuhr aufgrund eines in dem Verantwortungsbereich der beauftragenden Person liegenden Ursache nicht möglich war, können wir eine Aufwandspauschale nach Maßgabe der Abfallgebührensatzung erheben.

Eine kostenlose Vorbesichtigung kann vereinbart werden, wenn

  • sich die abzuholende Menge nicht eindeutig bestimmen lässt oder
  • Ihre abzuholende Menge 15 Kubikmeter überschreitet.

Wenden Sie in diesem Fall bitte telefonisch an unser Service-Center unter der Nummer 030 7592-4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr)

  • Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis zu der von uns mitgeteilten Abfuhrzeit in der Wohnung oder auf dem Grundstück bereitzustellen.
  • Der abzuholende Sperrmüll ist so bereitzustellen, dass die Gegenstände ohne Hilfsmittel problemlos von zwei Personen abtransportieren werden können. Möbel sind vor der Abfuhr zu demontieren sofern diese Zusatzleistung nicht mitgebucht wurde.
  • Ein ungehinderter und gefahrloser Zugang für die BSR-Beschäftigten muss gewährleistet sein.
  • Dabei ist darauf zu achten, dass durch ggf. herabrutschende oder umfallende Gegenstände keine Schäden entstehen können.
  • Die Bereitstellung von Sperrmüll auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Geschieht dies dennoch, ist jegliche Haftung der BSR ausgeschlossen.
  • Die BSR-Beschäftigten sind berechtigt die Mitnahme und den Transport von Gegenständen aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (z. B. Wendeltreppen) abzulehnen oder auf Antrag vor Ort Gegenstände gebührenpflichtig zu demontieren.
  • Alle Transportwege und Abholorte (z. B. Keller und Dachböden) müssen trittsicher, ausreichend beleuchtet und schnee-, eis- und glättefrei sein
  • Die Auftraggebenden sind für die Bereitstellung eines geeigneten Halteplatzes für die BSR-Entsorgungsfahrzeuge verantwortlich.
  • Der fließende Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Die Auftraggebenden haben ggf. für Halteverbotsschild/er oder eine entsprechende Stellfläche zu sorgen.
  • Sofern mit dem Sperrmüllauftrag auch Elektroaltgeräte entsorgt werden sollen, muss die Stellfläche auch Platz für ein zweites Entsorgungsfahrzeug bieten.
  • Das Entsorgungsfahrzeug für den Sperrmüll benötigt einen Stellplatz von mindestens 12 Meter und das Entsorgungsfahrzeug für die Elektroaltgeräte von mindestens 8 Meter Länge.
  • Beide Fahrzeuge benötigen eine Stellfläche von insgesamt 20-25 Meter Länge. Sollten die Fahrzeuge nebeneinander parken können und die Länge von 12 Meter gegeben ist, muss die Breite des Stellplatzes mindestens 7 Meter betragen.
  • Die Wegstrecke zwischen Abfallsammelfahrzeug und Ladestelle darf nicht mehr als 100 Meter betragen.
  • Die Sperrmüllabfuhr können Sie über das Buchungsformular oder telefonisch beim Service-Center beauftragen.
  • Bei Fragen erreichen Sie unser Service-Center unter: 030 7592–4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr) oder service@bsr.de.
  • Nach Bestimmung der Sperrmüllmenge und der Abholadresse werden Ihnen die verfügbaren Termine für die Abfuhr vorgeschlagen. Bei einem Klick auf „frühere Termine“ werden Ihnen die Termine für die Expressgebühr und bei einem Klick auf „spätere Termine“ die Termine für die Spargebühr angezeigt.
  • Zum Auftragsabschluss teilen wir Ihnen Ihre Auftragsbestätigung mit Auftragsnummer mit. Bitte notieren Sie sich diese, da sie für Auftragsänderungen zur Identifizierung benötigt wird.
  • Stellen Sie bitte z. B. mit Halteverbotsschildern sicher, dass maximal 100 Meter von der Ladestelle entfernt ein Fahrzeugstellplatz zur Verfügung steht. Für Details lesen Sie bitte die Antwort auf die Frage „Was muss ich bei der Bereitstellung des Sperrmülls beachten?“
  • Die Bezahlung erfolgt nach erbrachter Leistung vor Ort per EC-Karte, Kredit- und Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay. Im Anschluss erhalten Sie einen Durchschlag des Fahrauftrags mit den ausgewiesenen Gebühren.

Den abgeholten Sperrmüll bringen wir in unsere Sperrmüllaufbereitungsanlage. Dort machen wir daraus „grüne“ Ersatzbrennstoffe. Dadurch schonen wir knappe natürliche Ressourcen wie Erdöl oder Erdgas und vermeiden jedes Jahr den Ausstoß von bis zu 75.000 Tonnen CO2.

Wir übernehmen für Sie auch komplette Nachlass- oder Haushaltsauflösungen. Dabei entsorgen wir neben Sperrmüll auch Elektrogeräte, Alttextilien und Hausmüll. Garantiert seriös, termintreu und besenrein.

Für Nachlass- und Haushaltsauflösungen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center unter: 030 7592-4900 (Mo. – Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr, Sa. von 8:00 bis 14:00 Uhr) oder service@bsr.de. Wir helfen Ihnen gern weiter und vermitteln auf Wunsch auch einen Beratungstermin mit unseren Außendienstmitarbeitenden vor Ort.

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung werden nach Ihrer abzuholenden Menge berechnet.

Sperrmüllmenge

Die Menge wird von der BSR berechnet. Dazu fragen wir Sie im Buchungsvorgang nach der Anzahl und Größe Ihrer abzugebenden Artikel (im aufgebauten Zustand).

Das zur Kostenermittlung berechnete Volumen Ihres Sperrmülls teilen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung schriftlich per Post mit.

Hier einige Beispiele der Berechnungsgrundlage:

Lfd. Nr. Artikel Einheit
1

Arbeitsplatte, Bretter, Paneele

0,16

2 Auslegware / Teppich 0,02
3

Bett klein bis 1 m Breite

Stück

0,40

4 Bett groß ab 1 m Breite Stück 1,40
5 a Couch Stück 1,60
5 b Eckcouch Stück 2,90
6 Schrank groß ab 1 m Höhe m 0,55
7 Schrank klein bis 1 m Höhe m 0,3
8 Stuhl / Sessel Stück 0,20
9 Tisch Stück 0,30
10 Sonstiges / Kleinteile Stück 0,15
11 Hausmüll in Gebinde 100 l 0,10
12 a Elektroaltgeräte groß Stück  
12 b Elektroaltgeräte Weiße Ware Stück  
13 Elektroaltgeräte klein Stück  
14

Alttextilien im Sack

100 l

 


Das zur Kostenermittlung berechnete Volumen Ihres Sperrmülls teilen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung schriftlich per Post mit.

Beispiele für ungefähr 5 Kubikmeter:

  • 2 Einzelbetten, 1 großer Schrank, 4 kleine Unterschränke, 3 Stühle und 12 Quadratmeter Teppich
  • 1 Doppelbett, 1 Couch, 4 Stühle, 1 Sessel, 1 Bank und 2 Tische

Beispiele für ungefähr 2 Kubikmeter:

  • 1 Einzelbett, 1 Couch
  • 3 Stühle, 1 Tisch, ein großer Schrank (2 m Breite)

Leider nein. Wir müssen sichergehen, dass die Kapazitäten in den Fahrzeugen nicht überschritten werden. Daher greifen wir auf unser Berechnungssystem zurück, um die Menge Ihres Sperrmülls möglichst genau zu bestimmen.

Über unser Service-Center können Sie maximal 15 Kubikmeter Sperrmüll abholen lassen. Bei Mengen über 15 Kubikmeter oder bei unübersichtlichen Mengen erfolgt vorab eine Besichtigung mit Angebotserstellung.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur die beauftragten Sperrmüllgegenstände abholen, da die Touren der Sperrmüllabfuhr nach den gebuchten Mengen geplant werden.

Termine und Abholzeiten

Nachdem Sie die Sperrmüllmenge und die Abholadresse angegeben haben, schlagen wir Ihnen Termine im Zeitraum der Standardgebühr vor.

Natürlich können Sie auch frühere oder spätere Termine auswählen. Es hängt von dem Zeitraum ab, in dem sich der Termin befindet, ob Ihnen die Standard-, Express- oder Spargebühr berechnet wird:

  • Expressgebühr: Termin im Zeitraum von bis zu 5 Werktagen nach Buchung
  • Standardgebühr: Termin im Zeitraum von 6 bis 15 Werktagen nach Buchung
  • Spargebühr: Termin ab 16 Werktage nach Buchung

Eine Termin-Reservierung ohne Buchungsabschluss können wir Ihnen leider nicht anbieten.

Stehen aufgrund einer hohen Nachfrage keine Termine zur Verfügung, ist es möglich, dass in den nächsten Tagen neue Abfuhrtermine freigeschaltet werden.

Selbstanlieferung auf unseren Recyclinghöfen

Kleinere Mengen Sperrmüll bis zu 3 Kubikmeter sowie Elektrogeräte können Sie gebührenfrei auf einem unserer Recyclinghöfe abgeben.

Hier finden Sie einen Recyclinghof in Ihrer Nähe:

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Mechanische Behandlungsanlagen in Berlin-Neukölln – Gradestraße 81, 12347 Berlin

Achtung:

Aufgrund von Revisionsarbeiten ist die Anlieferung von Abfällen sowohl in der Umladestation Süd (UMS) als auch in der Anlage zur Aufbereitung von Sperrmüll und Altholz (AAS) in der Zeit vom 29.01.2024 bis 24.03.2024 aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

Alternativ können u. a. gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) im MHKW Ruhleben entsorgt werden. Achtung: Die Benutzungsordnung ist zu beachten (u.a.: Bezahlung ausschließlich per EC-Karte oder bei Vorliegen einer Kundenkarte per Gebührenbescheid/Rechnung, maximal zulässige Kantenlänge von 50x50x50 cm). 

Sperrmüll aus privaten Haushalten (AVV 20 03 07) kann alternativ auf den BSR-Recyclinghöfen gebührenfrei abgegeben werden (max. 3 m³ pro Tag). Eine Abholung kann ebenfalls durch den Sperrmüll-Abholservice erfolgen (gebührenpflichtig). 
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im elektronischen Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe unter: https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/.

Aktuelle Kundeninformationen finden Sie hier

Öffnungszeiten
Montags 06:00–19:00 Uhr
Dienstags 06:00–19:00 Uhr
Mittwochs 06:00–19:00 Uhr
Donnerstag 06:00–19:00 Uhr
Freitags 06:00–19:00 Uhr
Samstags geschlossen

Für die Abfallbehandlung in den Mechanischen Behandlungsanlagen wird eine Gebühr erhoben. Das sind die Zahlungsmöglichkeiten:

  • Girokarte
  • Gebührenbescheid/ Rechnung - mit vorhandener Kundenkarte. 

Die Gebühr für die Anlieferung von Abfällen beträgt 180 Euro pro 1.000 Kilogramm (2023/24). Die Mindestgebühr je Anlieferung beträgt 72 Euro und entspricht einer Menge von bis zu 400 Kilogramm. Größere Mengen werden proportional (Genauigkeit 20 kg) abgerechnet.

Bitte beachten Sie: Angelieferter Abfall darf aus technischen Gründen eine Seitenlänge von 1,50 Meter nicht überschreiten.
 

Noch Fragen?

Unser Service-Center berät Sie gern:

Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt abhängig von der gewählten Kategorie im Zeitfenstern

  • 07:00 bis 13:00 Uhr oder
  • 13:00 bis 19 Uhr.

Gar kein Problem. Nennen Sie uns einfach vorab den Namen der Person, die zum vereinbarten Termin an Ihrer Stelle vor Ort sein und die Bezahlung übernehmen wird.

Sonstiges

Da es sich bei der Sperrmüllabfuhr um eine Entsorgungsleistung außerhalb des Haushalts handelt, lassen sich die Kosten laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht von der Steuer absetzen

Wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, können Sie sich bei Ihrem Jobcenter informieren, ob eine Kostenübernahme der Sperrmüllabfuhr möglich ist

  • Achten Sie schon während der Beauftragung darauf, dass Sie es mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) zu tun haben: Ein Online-Auftrag zur Sperrmüllabfuhr ist nur auf der Website www.BSR.de möglich; ein telefonischer Auftrag nur unter der Telefonnummer 030 7592-4900.
  • Nach der Beauftragung erhalten Sie von der BSR stets eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit der Post, in der Auftragsnummer und Preis festgehalten sind.
  • Bei ihrem Einsatz tragen Beschäftigte der BSR-Sperrmüllabfuhr orangefarbene Arbeitskleidung mit BSR-Logo und fahren orangene Fahrzeuge mit BSR-Kennzeichen (B–S Zahlenfolge) – im Zweifelsfall lassen Sie sich die Betriebsausweise zeigen.
  • BSR-Beschäftigte verhandeln nicht vor Ort über den Preis. Außerdem bestehen sie nicht auf Barzahlung.
  • Die BSR beauftragt keine Subunternehmen mit der Sperrmüllabfuhr – Fremdfirmen handeln bei der Sperrmüllentsorgung nicht im Auftrag der BSR.
  • Wenn Sie dennoch Opfer der Sperrmüll-Betrüger werden, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden.

Das illegale Ablagern von Müll ist kein Bagatelldelikt. Es drohen hohe Bußgelder oder andere Strafen:

  • Bei illegalen Sperrmüllablagerungen von mehr als einem Kubikmeter drohen Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog für den Umweltschutz Berlin Bußgelder in Höhe von 500 bis zu 10.000 Euro. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesrecht) sieht für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor (§ 28 KrWG und § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG).
  • Bei Ablagerung von Sperrmüll mit gefährlichen Bestandteilen (Asbest, Elektroaltgeräte, Teerpappe) kann der Straftatbestand § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Betracht kommen – d.h. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Zu illegalen Müllablagerungen kommt es leider viel zu oft. Seit 2017 entfernen wir jährlich zwischen 33.000 und 40.000 Kubikmeter dieser Abfälle. Dabei besteht die Gefahr, dass immer mehr illegale Abfälle von verschiedenen Menschen dazugestellt werden. Illegale Müllplätze am Wegrand verschandeln nicht nur den Kiez oder das Landschaftsbild. Sie können auch gefährlich für Mensch und Umwelt werden. So besteht Verletzungsgefahr für Fußgänger und insbesondere spielende Kinder. Wenn Schadstoffe aus den Abfällen austreten, können Boden und Grundwasser kontaminiert werden oder Mikroplastik in die Umwelt gelangen.

Wir beseitigen illegale Ablagerungen und unerlaubt abgeladene Bauabfälle im Rahmen eines gesetzlichen Auftrages. Zur Disposition der Aufträge nutzen wir weiter ein zentrales System gemeinsam mit den Berliner Ordnungsämtern.

Sollten Sie illegal abgelagerten Sperrmüll oder Elektroschrott entdecken, melden Sie dies bitte an das zentrale Anliegenmanagement der Berliner Ordnungsämter ganz einfach über den Meldeservice oder über die Mobile App "Ordnungsamt-Online".

Nein. Die Wegnahme von ordnungsgemäß und ggf. sogar von illegal bereitgestelltem Sperrmüll kann als Diebstahl ausgelegt werden.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Unser Service-Center erreichen Sie
montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr,
samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte 
unser Kontaktformular.

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