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Anlieferung von nicht gefährlichen Abfällen

Im Müllheizkraftwerk Ruhleben und in den Mechanischen Behandlungsanlagen Gradestraße können nicht gefährliche Abfälle entsorgt werden, die in Berlin anfallen. Abfälle anderer Herkunft werden nur nach vorheriger Prüfung durch die BSR-Abfallleitstelle angenommen.

Abfallerzeuger, bei denen die anfallende Menge 5 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigt, können als Kleinanlieferer die Entsorgungsanlagen der BSR direkt nutzen.

Übersteigt die Abfallmenge pro Abfallschlüssel 5 Tonnen im Jahr, ist für eine Anlieferung von Abfällen an die Entsorgungsanlagen der BSR eine Anlieferungserlaubnis vorgeschrieben, die bei der Abfallleitstelle der BSR eingereicht werden muss. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine Analyse erforderlich werden.


Kontakt Abfallleitstelle

 

Sandra Brecz Tel.: 030-7592-8187

Barbara Lenz

Tel.: 030-7592-8188
Kevin Schack      Tel.: 030-7592-8186
Fax: 030-7592-8189


Bei Fragen zur Einstufung von Abfällen sowie zum Ausfüllen der Anlieferungserlaubnis steht Ihnen die Abfallleitstelle der BSR gerne zur Verfügung. Informationen über die in den Anlagen zugelassenen Abfallarten erhalten Sie ebenfalls von der Abfallleitstelle.

Wichtige Informationen über die Selbstanlieferung zu unseren beiden Werken in Ruhleben und Neukölln:

Müllheizkraftwerk Ruhleben – Freiheit 24–25, 13597 Berlin

 

Öffnungszeiten
Montags 6.00–13.30 Uhr
Dienstags 6.00–13.30 Uhr
Mittwochs 6.00–13.30 Uhr
Donnerstags 6.00–13.30 Uhr
Freitags 6.00–13.30 Uhr
Samstags geschlossen

Die Anlieferzeiten können auf 15:00 Uhr ausgeweitet werden, sofern Sie eine Kundenkarte besitzen und über eine Schüttvorrichtung am Fahrzeug verfügen.​

Gebührenübersicht bei Selbstanlieferung


Für die Abfallbehandlung im MHKW wird eine Gebühr erhoben. Das sind die Zahlungsmöglichkeiten:

  • Girokarte
  • Gebührenbescheid/ Rechnung - mit vorhandener Kundenkarte. 

Die Bezahlung vor Ort erfolgt ausschließlich bargeldlos mit Girokarte.

Die Gebühr für die Anlieferung von Abfällen für 2023/24 beträgt 180 Euro pro 1.000 Kilogramm. Die Mindestgebühr je Anlieferung beträgt 72 Euro und entspricht einer Menge von bis zu 400 Kilogramm. Größere Mengen werden proportional (Genauigkeit 20 kg) abgerechnet.

Bitte beachten Sie: Angelieferter Abfall darf aus technischen Gründen eine Seitenlänge von 0,50 Meter nicht überschreiten.

Noch Fragen?

Unser Service-Center berät Sie gern:

Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Mechanische Behandlungsanlagen in Berlin-Neukölln – Gradestraße 81, 12347 Berlin

Öffnungszeiten
Montags 06:00–19:00 Uhr
Dienstags 06:00–19:00 Uhr
Mittwochs 06:00–19:00 Uhr
Donnerstag 06:00–19:00 Uhr
Freitags 06:00–19:00 Uhr
Samstags geschlossen

Für die Abfallbehandlung in den Mechanischen Behandlungsanlagen wird eine Gebühr erhoben. Das sind die Zahlungsmöglichkeiten:

  • Girokarte
  • Gebührenbescheid/ Rechnung - mit vorhandener Kundenkarte. 

Die Gebühr für die Anlieferung von Abfällen beträgt 180 Euro pro 1.000 Kilogramm (2023/24). Die Mindestgebühr je Anlieferung beträgt 72 Euro und entspricht einer Menge von bis zu 400 Kilogramm. Größere Mengen werden proportional (Genauigkeit 20 kg) abgerechnet.

Bitte beachten Sie: Angelieferter Abfall darf aus technischen Gründen eine Seitenlänge von 1,50 Meter nicht überschreiten.
 

Noch Fragen?

Unser Service-Center berät Sie gern:

Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Anlieferung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffen)

Schadstoffe sind Abfälle, die in besonderem Maße gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt sind. Dazu gehören beispielsweise Altöl, Chemikalien wie Säuren und Laugen, Lacke und Farbreste, Lösungsmittel oder Klebstoffe, Reinigungsmittel, Pflanzenbehandlungs- oder Insektenbekämpfungsmittel, mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, etc. Schadstoffe müssen von anderen Abfällen getrennt gesammelt und gesondert entsorgt werden.

Abfallerzeuger mit einem Schadstoffaufkommen von weniger als 500 kg (sog. Kleinmengen) je Abfallerzeuger und Jahr sind berechtigt, diese Problemabfälle direkt bei den sechs BSR-Schadstoffannahmestellen anzuliefern. Eine gebührenfreie Freigrenze wie bei Privathaushalten gilt hier nicht.

Auf diesen Recyclinghöfen haben wir Schadstoffannahmestellen eingerichtet:

Folgende gefährliche Abfälle können bei der BSR  n i c h t  entsorgt werden:

  • Druckgasbehälter (Propangasflaschen)
  • lose gebundene Asbestabfälle
  • Fußboden-Flexplatten
  • Munition und Sprengstoffe
  • radioaktive Abfälle
  • Dämmstoffe

Anlieferung von Elektrogeräten

Berliner Kleinunternehmen wie Handwerksbetriebe, Steuerbüros oder Arztpraxen können Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen auf den BSR-Recyclinghöfen entgeltfrei anliefern. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei ausschließlich um haushaltsübliche Geräte handelt, die im Unternehmen selbst genutzt wurden: also z.B. der ramponierte Wasserkocher aus der Teeküche oder der defekte Computer aus dem Sekretariat.

Ausschließlich gewerblich nutzbare oder genutzte Geräte wie z.B. Röntgengeräte, Werkzeugmaschinen oder Getränkeautomaten etc. nimmt die BSR nicht an. Diese Elektrogeräte können kostenpflichtig über unser Beteiligungsunternehmen BRAL entsorgt werden.

Der Berliner Elektrofachhandel kann Elektrogeräte seiner privaten Kunden in haushaltsüblichen Mengen auf den Recyclinghöfen entgeltfrei anliefern.

Hinweis: Keine Annahme sonstiger gewerblicher Abfälle auf den BSR-Recyclinghöfen, wie z.B. Verpackungen von Elektrogeräten, Sperrmüll oder Bauschutt!

Werden Elektrogeräte in nicht haushaltsüblichen Mengen angeliefert, ist die BSR berechtigt, die Anlieferung an besondere BSR-Sammelstellen zu verweisen. Aus diesem Grund ist die Anlieferung vorab mit der BSR abzustimmen. Hier steht Ihnen unser Service Center gerner zur Verfügung (Tel.: 030-7592-4900, Email: Service@BSR.de).

Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Unser Service-Center erreichen Sie
montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr,
samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte 
unser Kontaktformular.

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