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§ 1 Präambel

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) stellt berechtigten Nutzergruppen Müllplatzschilder auf Verlangen zur Verfügung. Müllplatzschilder dienen der Veranschaulichung der unterschiedlichen Abfallfraktionen mit dem Ziel, insbesondere die Mieterschaft und Abfallerzeugende über die richtige Trennung von Abfällen aufzuklären.

 

§ 2 Bezugsberechtigte

Berechtigt zur Bestellung von Müllplatzschildern sind Beschäftigte von Unternehmen der Wohnungs- und gewerblichen Immobilienwirtschaft sowie Betreibende von Müllstandplätzen. Die betroffene Liegenschaft (Grundstück) muss sich in Berlin befinden.

 

§ 3 Art und Umfang der Bestellung

Die Bezugsberechtigten können bei der BSR bis zu max. 36 Müllplatzschilder je Bestellvorgang bestellen (9 je Recyclinghof). Darüber hinausgehender Bedarf ist der BSR in Textform anzuzeigen.

Die angeforderten Müllplatzschilder werden durch die BSR am Empfang des Kundenmanagements in der Mühlenstraße 9-10, 10243 Berlin (Zugang über Tamara-Danz-Straße) bereitgestellt. Die Müllplatzschilder können zwei Kalendertage nach Bestellung durch Bezugsberechtigte von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung innerhalb von 14 Kalendertagen, wird die Bestellung storniert.

 

§ 4 Aktualisierung von Müllplatzschildern

Die BSR informiert die Bezugsberechtigten nicht über erfolgte Aktualisierungen ihrer Müllplatzschilder. Es liegt im Verantwortungsbereich des Bezugsberechtigten, sich über Veränderungen auf der Homepage der BSR (www.BSR.de) regelmäßig zu informieren und gegebenenfalls neue Müllplatzschilder bei der BSR zu bestellen.

    

§ 5 Haftung

Eine Installation der Müllplatzschilder durch die BSR beim Bezugsberechtigten erfolgt nicht. Die Bezugsberechtigten tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Anbringung der Müllplatzschilder auf deren Liegenschaften (Müllstandplatz). Eine Haftung für Schäden gleich welcher Art aufgrund mangelhafter Installation oder der Wahl eines ungeeigneten Platzes zum Anbringen von Müllplatzschildern wird seitens der BSR ausgeschlossen.