Zugänge zu Mülltonnen müssen schnee- und eisfrei sein

29.11.2024 - Was in der Winterzeit für Anlieger und Grundstückseigentümer noch zu beachten ist

Eine Tonne der BSR wird aus dem Schnee gezogen
Eine Tonne der BSR wird aus dem Schnee gezogen
© BSR

Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters. Zudem sollte der Schnee von den Tonnen entfernt werden. Kleiner Tipp für die Biotonne, damit der Bioabfall nicht anfriert, einfach altes Zeitungspapier zum Einwickeln verwenden. 

Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit ab­stumpfenden Mitteln zu streuen, z.B. Splitt oder Sand. Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt.

Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger- und Grundstücks­eigentümer ver­pflichtet, Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen zum Thema Winterdienst und den Pflichten von Anliegern finden Sie hier.

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