Künftig sind vage, allgemeine Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen nicht mehr zulässig. Jede solcher Aussagen muss belegbar sein und sich auf eine anerkannte, nachweislich hervorragende Umweltleistung stützen.
EmpCo-Richtlinie
Was bedeutet „Empowering Consumers for the Green Transition“?
Ab September 2026 treten die Regelungen der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, in Kraft. Ihr Hauptziel ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher:innen dabei zu unterstützen, tatsächlich nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.
Was bedeutet EmpCo für die BSR?
Die BSR setzt sich aktiv mit den Anforderungen der Empowering Consumers for the Green Transition Richtlinie (EmpCo) auseinander, welche in Deutschland durch das dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt wird. Wir überprüfen aktuell alle bestehenden Umweltaussagen, Claims und Kommunikationsmittel – sowohl extern als auch intern – auf Konformität mit den neuen Vorgaben. Die entsprechende Überarbeitung unserer Website erfolgt schrittweise.
