Arbeitssicherheitsauflagen und Hausordnung

Das Bild zeigt zwei Flyer zu Arbeitssicherheit, die auf dem Boden liegen.
Grundregeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen.
© BSR

Arbeitssicherheit und Brandschutz für Fremdfirmen und Auftragnehmer:innen

Arbeitssicherheit wird bei der BSR großgeschrieben. Auftragnehmer:innen, die im Bereich der BSR tätig werden, verpflichten sich die Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.

Jede:r Auftragnehmer:in muss seine Beschäftigten über Risiken und Gefährdungen vor dem Einsatz auf BSR-Standorten informieren und unterweisen.

Das gilt insbesondere für die zu beachtenden Arbeitsschutzmaßnahmen und Brandschutzanforderungen. Dazu bietet die BSR mehrere Arbeitsschutzfilme an, die unter dem Motto „Betriebliche Sicherheit rundum“ für Unterweisungen zu verwenden sind.

Jede:r Beschäftigte von Fremdfirmen, die/der auf einem BSR-Standort eingesetzt werden soll, muss den für ihre/seine Tätigkeit zutreffenden Arbeitsschutzfilm gesehen und die Inhalte verstanden haben. Darüber und über die tätigkeitsspezifische Unterweisung hinaus muss jede:r Auftragnehmer:in einen schriftlichen Nachweis mit Unterschrift von allen Beschäftigten führen.

Arbeitssicherheitsfilme

Wichtige Downloads

Verhaltensgrundsätze und Sicherheitsmaßnahmen, die Auftragnehmer:innen kennen und beachten müssen:

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