Arbeitssicherheitsauflagen und Hausordnung

Arbeitssicherheit und Brandschutz für Fremdfirmen und Auftragnehmer:innen
Arbeitssicherheit wird bei der BSR großgeschrieben. Auftragnehmer:innen, die im Bereich der BSR tätig werden, verpflichten sich die Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.
Jede:r Auftragnehmer:in muss seine Beschäftigten über Risiken und Gefährdungen vor dem Einsatz auf BSR-Standorten informieren und unterweisen.
Das gilt insbesondere für die zu beachtenden Arbeitsschutzmaßnahmen und Brandschutzanforderungen. Dazu bietet die BSR mehrere Arbeitsschutzfilme an, die unter dem Motto „Betriebliche Sicherheit rundum“ für Unterweisungen zu verwenden sind.
Jede:r Beschäftigte von Fremdfirmen, die/der auf einem BSR-Standort eingesetzt werden soll, muss den für ihre/seine Tätigkeit zutreffenden Arbeitsschutzfilm gesehen und die Inhalte verstanden haben. Darüber und über die tätigkeitsspezifische Unterweisung hinaus muss jede:r Auftragnehmer:in einen schriftlichen Nachweis mit Unterschrift von allen Beschäftigten führen.
Arbeitssicherheitsfilme
Wichtige Downloads
Verhaltensgrundsätze und Sicherheitsmaßnahmen, die Auftragnehmer:innen kennen und beachten müssen:
- Hausordnung für Beschäftigte von Fremdfirmen
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- Vor Ort Einweisung / Anmeldung von Fremdfirmen
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- BSR-Grundregeln Arbeits- und Brandschutz für Fremdfirmen in den Werkstätten des Fuhrparkmanagements
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- Erlaubnisschein Heißarbeiten
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- Broschüre: 10 Grundregeln für Wartung und Instandhaltung von Behältnissen auf BSR-Standorten
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- Broschüre: 10 Grundregeln für LKW-Fahrer:innen auf BSR-Standorten
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