Alte Elektro-Speicherheizgeräte beinhalten häufig asbesthaltige Bauteile, sowie weitere schadstoffhaltige Komponenten. Für den ordnungsgemäßen Ausbau und die umweltgerechte Entsorgung stehen erfahrene Fachfirmen bereit.
Nachtstromspeicherheizungen, die in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut wurden, können Asbest enthalten. Die schwach gebundenen Fasern kamen z. B. als Isolationsmaterial zur Wärmedämmung oder als Speicherkernmaterial zum Einsatz. Solange asbesthaltige Geräte unbeschädigt im Raum stehen, besteht i.d.R. keine Gesundheitsgefahr. Die Kernsteinträger (Bodenplatte) bzw. die Isolierung weisen in der Regel keine Verbindung zum Lüftungskanal auf. Zu einer Abgabe von Asbestfasern in die Raumluft kann es erst dann kommen, wenn das Gerät defekt ist. Defekte Geräte dürfen nicht in Eigenarbeit repariert oder demontiert werden, da beim Öffnen Asbeststäube frei werden können. Reparaturen, Demontage und Transport von asbesthaltigem Material dürfen nur Fachfirmen durchführen, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis (TRGS 519) verfügen.