Bisher hat die BSR über die nichtfinanziellen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit getrennt berichtet. Die CSRD der EU verpflichtet künftig Unternehmen ab einer bestimmten Größe – darunter fällt auch die BSR – über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit gleichgesetzt mit den finanziellen zu berichten. Im ersten Schritt fordert die CSRD eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse, um die relevanten ökologischen, sozialen und unternehmenspolitischen Themen zu identifizieren – auch ESG-Themen genannt.
Zu den als relevant identifizierten Themen wird dann nach dem „European Sustainability Reporting Standard“ (ESRS) berichtet. Dieser Bericht wird künftig als Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht des Geschäftsberichts der BSR veröffentlicht. Die erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2027 für das Berichtsjahr 2026 für den Senat von Berlin als Eigentümer erstellt. Die erste Veröffentlichung im Lagebericht erfolgt 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
Dazu Markus Spitznagel, Nachhaltigkeitsbeauftragter der BSR: