Dispersionsfarben

Entsorgung und Kosten

  • 20 kg gebührenfrei für private Haushalte, darüber siehe Gebührenübersicht.
  • Leere Gebinde und Behälter gehören in die Wertstofftonne.
  • Nur wenn Farbe völlig eingetrocknet und lösemittelfrei ist, dürfen die Gebinde über die Hausmülltonne entsorgt werden.

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Dispersionsfarben, Leimfarben, Latexfarben, Kalkfarben. Obwohl Wandfarben deutlich geringere Anteile an organischen Lösemittel besitzen wie Lacke, können sie Konservierungsstoffe z. B. gegen Schimmelpilzbefall enthalten.

Farben und Lacke haben die Funktion Metall-, Holz- oder Kunststoff-Oberflächen etc. vor allem vor Witterungseinflüssen zu schützen. Sie bestehen aus flüchtigen Komponenten (Lösemittel) sowie aus nicht flüchtigen Bindemitteln, Füllstoffen und Farbpigmenten. Nach der Verarbeitung verdunsten die Lösemittel und es bildet sich eine feste Schicht, der eigentliche Anstrich. Farben und vor allem Lacke können bis zu 70 % organische Lösemittel (Nitrolacke) enthalten. Organische Lösemittel können die Gesundheit schädigen und sind mitverantwortlich für die Entstehung von Ozon (Sommersmog). Im Heimwerkerbereich wird heute deshalb verstärkt Wasser als Lösemittel verwendet (sogenannte Acrylharzlacke). Diese Produkte sind oft mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet.

Aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes sollten Gebinde mit organischen Lösemitteln stets gut verschlossen werden (Gefahr der Verdunstung).