Akten (vertraulich)
Entsorgung und Kosten
- Sammlung von vertraulichen Daten zur Aktenvernichtung erfolgt über Datenentsorgungsboxen (43 x 23 x 32 cm)
- Datenentsorgungsboxen können auf den Recyclinghöfen erworben werden, siehe Gebührenübersicht.
- Die Aktenvernichtung erfolgt gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der DIN 66399.
- Leere Aktenordner können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Aktenvernichtung bezeichnet die fachgerechte Vernichtung von Datenträgern aus Papier, die aufgrund der gespeicherten Informationen unkenntlich gemacht werden müssen.
Sensible Daten wie Aufträge, Rechnungen oder medizinische Unterlagen sollten demnach nicht über die normalen Abfallbehälter entsorgt, sondern einer speziellen Datenvernichtung zugeführt werden. Im Falle von Akten bleibt der Rohstoff Papier erhalten und wird dem stofflichen Recycling zugeführt.
Leere Aktenordner kann man über die Hausmülltonne entsorgen.
Die Vernichtung von vertraulichen Daten auf Datenträgern (z.B. USB-Sticks, CDs, Festplatten) geschieht auf eigene Verantwortung. Diese können nicht in den Boxen entsorgt werden.
