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Der beste Abfall ist immer der, der gar nicht erst entsteht. Daher sollte die Abfallvermeidung am Anfang aller Überlegungen stehen. Das spart Kosten und schont die Umwelt. Wie Sie in Ihrer Kita oder Schule erfolgreich Abfälle vermeiden können und bei welchen Abfällen eine Vermeidung schon aufgrund der anfallenden Mengen geboten ist, zeigen wir Ihnen anhand von konkreten Maßnahmen und Beispielen.

Für eine erfolgreiche Einführung bzw. Optimierung der Abfalltrennung in Ihrer Einrichtung ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten unverzichtbar. Denn auch das Trennen von Abfällen ist aktiver Umweltschutz. So müssen alle, die Abfälle erzeugen oder im Rahmen der Abfallentsorgung bzw. Reinigung damit umgehen, genau wissen, welche Abfälle getrennt werden sollen und welche logistischen Abläufe vereinbart sind. Im folgenden finden Sie ebenfalls wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie in Ihrer Kita oder Schule die Abfalltrennung konsequent umsetzen können.

Abfallvermeidung und Abfalltrennung in Kitas

Verpackungen vermeiden

  • Viele Produkte, die in einer Kita benötigt werden, müssen in großen Mengen bestellt werden. Durch die Umstellung auf Großgebinde können  erhebliche Verpackungsmengen eingespart werden.
  • Verkaufsverpackungen lassen sich bei Getränkeverpackungen durch zweckmäßige Mehrweg-Lösungen vermeiden.
  • Die von den Kindern in die Kita mitgebrachten Verpackungen (z.B. Einweg-Getränkepackungen, Joghurts, Puddings und Süßigkeiten) bilden oft rund die Hälfte aller in den Kitas entstehenden Verpackungsabfälle.
  • Starten Sie in Zusammenarbeit mit den Eltern eine Aktionswoche „Abfallarmes Frühstück“ in der Kita, in der gezielt auf abfallintensive Frühstücksbestandteile wie beispielsweise Süßigkeiten und Trinkjoghurts verzichtet werden soll und alle mitgebrachten Nahrungsbestandteile in Mehrwegverpackungen eingepackt sein sollen.

Getränkeversorgung

  • Die Getränkeversorgung in der Kita sollte so organisiert werden, dass sie den Gesundheits- und Umweltaspekten Rechnung trägt.
  • Ungesüßte oder gering gesüßte Früchte- oder Kräutertees, Leitungs- und Mineralwasser sind gute Durstlöscher und „gesunde“ Alternativen zu zuckerhaltigen Limonaden oder zusätzlich gezuckerten Säften. Tee wird z.B. je nach Jahreszeit oder Vorlieben der Kinder als kalte oder warme Variante gereicht. Abfall fällt dabei so gut wie nicht an.
  • Mineralwasser sollte selbstverständlich abfallarm in Mehrweg-Flaschen (15-Cent-Pfandflaschen) bezogen werden. Denn eine Getränkemehrweg-Flasche kann bis zu 40-mal wiederbefüllt werden und ersetzt folglich 40 Einwegflaschen.

Eigenkompostierung

  • Die Kompostierung ist hervorragend geeignet, einen Teil der in der Kita entstehenden Abfälle kostensparend zu verwerten und dabei gleichzeitig einen nützlichen Bodenverbesserer, eben den Kompost, für den Kita-Garten zu produzieren.
  • Ferner lässt sich die Kompostierung  gut in die pädagogische Arbeit integrieren. Hier können natürliche Kreisläufe anschaulich vermittelt und die dabei ablaufenden Prozesse untersucht werden.
  • Prinzipiell können alle Abfälle pflanzlichen Ursprungs kompostiert werden. Es gilt der Grundsatz, dass der Kompostierungsprozess umso besser ablaufen kann, je stärker zerkleinert und je vollkommener die Mischung des Kompostguts ist. Ideal ist ein Gemenge aus grünen (reich an Stickstoff, chem. N) und braunen (reich an Kohlenstoff, chem. C) Abfällen, also beispielsweise Rasenschnitt und Herbstlaub.
  • Speisereste sind über die gesetzlich vorgeschriebene Speiserestetonne zu entsorgen. Bei der Kompostierung von Speiseresten, zumal in den Mengen, wie sie in Kitas anfallen, könnten mehrere Probleme auftreten. Speisereste sind sehr schwer, feucht und strukturarm. Es könnte somit leicht zu Geruchsbelästigungen kommen. Im Kompost käme es außerdem zu einer Anreicherung von Salz, und schließlich könnten Nagetiere angelockt werden.
  • Material mit sichtbaren Bakterien-, Virus- oder Pilzerkrankungen sollte ebenfalls besser nicht kompostiert, sondern über die Speiserestetonne entsorgt werden.

Generell

In Kitas fallen folgende Abfallfraktionen an, die in farblich hervorgehobenen Gefäßen gesammelt werden können:

  • blau für Papier, Pappe, Kartonagen
  • gelb für Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterialien
  • grau für Restabfall
  • braun für Bioabfälle oder Speisereste

Eine Markierung der Behälter mit Aufklebern entsprechender Logos sollten zur Erkennbarkeit der Behälter eingesetzt werden. Die Vorsortierbehälter sollten nicht zu groß sein. Sie benötigen sonst viel Platz und verführen außerdem dazu, mehr Abfall als nötig zu produzieren.

In Gruppen- und Büroräumen wurden gute Erfahrungen mit offenen Behältern folgender Größen gemacht:

  • Eimer für Altpapier und Behälter für Verpackungsabfälle mit jeweils 18 Litern
  • Restabfallbehälter mit 12 Litern Fassungsvermögen
  • Eimer für Bioabfälle oder Speisereste in Verteilerküchen mit maximal10 Liter Fassungsvermögen

Welche Anzahl und welche Farben der Abfallbehälter in den Gruppenräumen erforderlich sind, ist in erster Linie davon abhängig, wie die Entsorgung der Abfälle in der Kita organisiert ist.

Zentrale Sammlung großer Abfallmengen in der Küche

  • Die Essensverteilung erfolgt häufig zentral von der Küche aus.
  • Die Speisen für das Mittagessen - in manchen Fällen auch für das Frühstück - werden dabei auf Küchenwagen in die Gruppen verteilt. Nach den Mahlzeiten werden Besteck, Geschirr, Speisereste und andere Abfälle, wie z.B. Verpackungen vom Dessert auf den Küchenwagen gesammelt und in die Küche transportiert.
  • Meist sind dann Speisereste und andere Abfälle gemischt und werden auch gemischt entsorgt.
  • Um die Abfalltrennung zu gewährleisten, sollten auf den Küchenwagen unterschiedliche Behältnisse für Essensreste und für Verpackungsabfälle vorhanden sein. Nach Möglichkeit ist auch hier das Farbleitsystem einzuhalten. Vorsortierbehälter für Verpackungsabfälle werden dann in den Gruppenräumen nur selten benötigt.
  • Je nach Anfall sonstiger Verpackungsabfälle außerhalb der Mahlzeiten und am Nachmittag kann ein gelber Eimer pro Etage, z.B. in der Verteilerküche, vollkommen ausreichen. In den Gruppenräumen sind dann nur noch blaue und graue Vorsortierbehälter erforderlich.
  • Gruppenräume, die untereinander verbunden sind, brauchen meist nicht in jedem Raum einen blauen und einen grauen Behälter. Häufig reicht ein gemeinsamer Restabfallbehälter aus.

Dezentrale Abfallsammlung

  • Die Essensverteilung erfolgt zentral von der Küche aus.
  • Die Speisen für das Mittagessen - in manchen Fällen auch für das Frühstück - werden auch in diesem Fall auf Küchenwagen in die Gruppen verteilt. Nach den Mahlzeiten werden außer Besteck und Geschirr jedoch nur die Speisereste auf den Küchenwagen gesammelt und in die Küche transportiert. Alle anderen Abfälle bleiben in den Gruppen.
  • Ist die Abfallentsorgung auf diese Weise organisiert, ist es meist sinnvoll, die Gruppenräume nicht nur mit blauen und grauen, sondern auch mit gelben Abfallbehältern auszustatten.
  • In Gruppenräumen, die miteinander verbunden sind, können je ein gelber und ein grauer Behälter gemeinsam genutzt werden.

Essensverteilung über Verteilerküchen

  • Das Essen wird nicht über die zentrale Küche, sondern über Verteilerküchen an die Gruppen ausgegeben. Teilweise werden die Gerichte, z.B. für das Frühstück oder den Nachmittagsimbiss, in der Verteilerküche zubereitet.
  • Wenn in der Verteilerküche auch zubereitet wird, sollten dort Abfallbehälter für die dabei anfallenden Abfälle aufgestellt werden. In der Regel sind das gelbe Behälter für Verpackungsabfälle, braune Eimer mit Deckel für Speisereste oder Kompostierbares und graue Behälter für Restabfall.
  • Die geringen Mengen an Altpapier, die in Verteilerküchen anfallen, können ohne weiteres in einen der blauen Abfalleimer in den Gruppenräumen entsorgt werden.
  • Wird die Verteilerküche ausschließlich zum Umfüllen oder Verteilen genutzt, reicht im Allgemeinen die Aufstellung eines Restabfallbehälters. Bei der Verwendung von Getränken in Verbundverpackungen (wie z.B. Tetra Pak) sollte zusätzlich ein gelber Behälter aufgestellt werden.

Einbindung der Reinigung

  • Wir empfehlen, bereits in den Reinigungsverträgen vorzuschreiben, dass Abfallsammelsäcke zu verwenden sind, die dem Farbleitsystem der Abfalltrennung entsprechen. Hierauf sollte schon in den Ausschreibungen der Reinigungsleistungen hingewiesen werden.
  • Gleichzeitig sollte eine Festlegung der Farben für die einzelnen Abfallfraktionen erfolgen. Am einfachsten ist die Gewährleistung der Abfalltrennung, wenn sowohl die Beutel, die in die Eimer eingehängt werden, als auch die Sammelsäcke dem Farbleitsystem entsprechen.
  • In großen Kitas ist der Einsatz von Reinigungswagen sinnvoll, die Vorrichtungen zur Aufnahme von mindestens drei Sammelsäcken besitzen.

Brandschutz, Flucht- und Rettungswege

  • Kunststoffbehälter eignen sich für die Sammlung von Abfällen oder Wertstoffen in fast allen geschlossenen Räumen.
  • An Abfallbehältnisse in Werkstätten, Aufenthalts- und Bastelräumen werden jedoch hinsichtlich der Brandsicherheit besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen aus nicht brennbarem Material bestehen und einen Deckel besitzen.
  • Flure sind fast immer Flucht- und Rettungswege und müssen daher unbedingt von abgestellten Gegenständen jeder Art freigehalten werden. Hierzu zählen auch Abfalleimer.
  • In Flurnischen dürfen Abfalleimer nur stehen, wenn sie schwerentflammbar sind. Manche Bau- und Wohnungsaufsichtsämter bestehen auf Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel.
  • Von Herstellern als „selbstlöschend“ bezeichnete Abfallbehälter werden von den bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern und von den Feuerwehren in der Regel als nicht ausreichend brandsicher eingestuft.
  • Wenn allerdings ein solcher Behältertyp im Rahmen der Prüfung für die Vergabe des GS-Zeichens (Geprüfte Sicherheit) durch einen Technischen Überwachungsverein (TÜV) eine entsprechende Brandprüfung bestanden hat, gilt er als brandsicher und darf aufgestellt werden. Im Zweifelsfall sollte immer ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten des Bezirks geführt werden.

Abfallvermeidung und Abfalltrennung in Schulen

Trinkflaschen und Brotdosen

  • Die Schulen sollten die Verwendung von Mehrwegpausenbrot- und -trinkbehältern bei den Eltern und Schülern möglichst nicht nur anregen, sondern das Mitführen der Behältnisse zur Pflicht erklären und in der Schulordnung verankern.
  • Für Erstklässler empfiehlt es sich, bereits auf dem Elternabend vor der Einschulung auf diese benötigte Grundausstattung hinzuweisen und sie als Klassensatz zu bestellen.
  • Ein solches brauchbares Mehrweg-Set könnte man auch gleich mit in die Schultüte packen, damit die Kinder gut gerüstet ihren Schulstart antreten können.
  • Einige Schulen organisieren auch einen Verkauf dieser Behälter an der Schule, z. B. über die Cafeteria.

Das sollten Sie bei der Verwendung von Mehrwegtrinkflaschen und Mehrwegbrotdosen berücksichtigen:

  • Brotdosen sollten bruchfest und leicht sein (z.B. Polypropylen,Polystyrol oder Edelstahl).
  • Nur unverpackte Pausenbrote, Obst oder andere Lebensmittel benutzen
  • Für Saft oder Tee eignen sich besonders Trinkflaschen aus Edelstahl oder Aluminium, diese sind leicht, dicht, unzerbrechlich und geschmacksneutral

Abfallarme Cafeteria, Mensa

  • Empfohlen wird der Verkauf von unverpackten Lebensmitteln und Pausensnacks sowie die Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungen.
  • Dies sollte mit dem Verpächter vertraglich vereinbart werden.

Generell

Erfahrungsgemäß fallen in Schulen folgende Abfallfraktionen an:

  • blau für Papier und Pappe
  • gelb für Verpackungen
  • grau für Restmüll

Ausnahmen stellen beispielsweise die Cafeteria oder das Lehrerzimmer dar, wo eine Bioabfallsammlung auch sinnvoll sein könnte.

Eine Markierung der Behälter mit Aufklebern entsprechender Logos sollten zur Erkennbarkeit der Behälter eingesetzt werden.

Tipp:
Damit das Farbleitsystem seinen Zweck erfüllen kann, muss es auf die gesamte in der Schule zum Einsatz kommende Sammellogistik, mit der Abfälle gesammelt und transportiert werden, übertragen werden. Das heißt konkret, dass die zur Kennzeichnung der einzelnen Abfallfraktionen verwendeten Farben sich nicht nur auf die Vorsortierbehälter, sondern auch auf die Mülltüten, die Abfallsammelsäcke der Reinigungsfirma, die Abfallbehälter auf dem Schulhof und die Hofstandgefäße der Entsorgerfirmen erstrecken müssen.

Im Schulgebäude

  • In Klassenzimmer sind Papierbehälter und Behälter für Verpackungsabfälle mit jeweils 18 Litern sowie Restabfallbehälter mit 12 Litern Fassungsvermögen sinnvoll.
  • In Kopierräumen reicht meist ein großer Papiereimer.
  • In den Toilettenräumen ist ein Restabfallbehälter ausreichend, da Verpackungsabfälle kaum anfallen und Papierhandtücher in die Restabfallbehälter entsorgt werden.
  • Im Lehrerzimmer kann ein kleiner Bio-Eimer für Kaffeefilter, Teebeutel oder andere kompostierbare Abfälle sinnvoll sein.
  • Gibt es an der Schule eine Cafeteria, entweder in Eigenregie der Schule oder durch einen Pächter betrieben, so sind in den Räumen der Cafeteria alle drei Abfallbehälter aufzustellen. Anzahl und Größe der Abfallbehälter sollten hier dem Abfallaufkommen und der Größe des Raumes angepasst werden.

Tipp:
Es bietet es sich an, das Thema Abfalltrennung bereits bei der Ausschreibung „Facility Management“ mit aufzunehmen, so dass die vertraglichen Voraussetzungen für das Reinigungspersonal zur getrennten Entsorgung der Abfälle vorliegen. Zudem sollte das Thema im Leitbild der Schule verankert werden, in der Gesamtkonferenz kommuniziert werden sowie die operative Umsetzung in Dienstbesprechungen diskutiert werden. Die SchülerInnen sollten im Unterricht über entsp. Bildungsformate (siehe BSR-Lernreihe) an das Thema geführt und geschult werden. Die Abfalltrennung sollte sich flächendeckend auf alle Bereiche der Schule erstrecken, von den Klassenräumen über die Lehrerzimmer, Büroräume, Aufenthaltsräume, Cafeterien, Umkleideräume der Sporthallen bis hin zu den Schulhöfen. Als weiterer Erfolgsbaustein muss die Entleerung der aufgestellten Abfallbehälter zuverlässig organisiert sein. Dies können entweder die Abfallerzeuger selber tun, oder aber man überträgt diese Arbeit den Mitarbeitern der Reinigungsfirmen. Auch schulfremde Personengruppen (VHS-Gruppen, Sportvereine etc.) müssen bestmöglich über die Bemühungen der Schule zur Abfalltrennung informiert und zur Beteiligung motiviert werden.

Auf dem Schulhof

  • Auf dem Schulhof sollten Behälter für Verpackungsabfälle und Restabfall aufgestellt werden.
  • Das Farbleitsystem sollte auch auf dem Schulhof eingehalten werden.
  • In vielen Schulen findet man auf dem Außengelände meist Standkörbe aus Draht oder an Pfosten gehängte Metallbehälter. Diese können mit wenig Aufwand, z.B. Umlackieren, dem Farbleitsystem der Schule angepasst und so zusammengruppiert werden, dass auf dem Schulhof Sammelinseln für Restabfall und die Leichtverpackungen entstehen. Durch die Bildung von Zweier-Inseln aus grauen und gelben Behältern ist gewährleistet, dass die Abfälle auch tatsächlich getrennt werden und nicht in den am schnellsten erreichbaren, nächstbesten Behälter wandern.

Tipp:
Die Behälter sollten oben geschlossen sein, damit Niederschläge oder Laub nicht hineingelangen. Die Einfüllöffnungen sollten groß genug sein für die einzufüllenden Abfälle. Sie sollten aber klein genug sein, um Vögeln möglichst wenig Anreiz zu bieten, hineinzufliegen. Die Ränder der Einfüllöffnungen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Behälter sollten witterungsbeständig sein. Pulverbeschichtete Stahlbehälter oder auch Konstruktionen aus glasfaserverstärktem Kunststoff bieten sich daher an. BSR kann Kontakte zu Lieferanten vermitteln.

In Turnhallen

  • In Sportanlagen und in Turnhallen, die in Gebäuden untergebracht sind, sollten Behälter für Verpackungsabfälle und für Restabfall aufgestellt werden.

Eigenkompostierung

  • Die Kompostierung der pflanzlichen Abfälle aus dem Schulgarten ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Was allerdings die pflanzlichen Reste der Pausenmahlzeiten betrifft, die im Normalbetrieb jeder Schule in größeren Mengen dezentral anfallen, so ist Vorsicht geboten. Denn die Kompostierung dieser Abfälle setzt ihre sortenreine Sammlung voraus und erfordert einen erheblichen logistischen Aufwand (Aufstellung, Entsorgung und Wartung entsprechender Vorsortierbehälter).
  • Einfacher realisierbar ist die Kompostierung von Putz-  und Schälresten, die in konzentrierter Form, etwa in einer Mensa oder Cafeteria, anfallen.
  • Bei der Kompostierung gibt es vieles zu bedenken und einiges zu tun. Um eine auch auf lange Sicht zuverlässige Betreuung der Kompostierung sicherzustellen, müssen vor Beginn des Vorhabens unbedingt die Zuständig- und Verantwortlichkeiten verbindlich festgelegt werden.

Brandschutz, Flucht- und Rettungswege

  • In Klassenräumen, Lehrerzimmern und Büroräumen eignet sich Kunststoff gut als Behältermaterial.
  • Dagegen stellen Kunststoffbehälter in Fluren, Foyers, Aulen, Cafeterien und Mensen Brandlasten dar. Sie dürfen deshalb in diesen Räumlichkeiten nicht aufgestellt werden. Hier sind ausschließlich nicht brennbare Behälter mit selbstschließendem Deckel (z.B. Metall) zulässig. Kunststofftüten dürfen nicht eingehängt sein.
  • Von Herstellern als „selbstlöschend“ bezeichnete Abfallbehälter werden von den bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern und von den Feuerwehren in der Regel als nicht ausreichend brandsicher eingestuft.
  • Wenn allerdings ein solcher Behältertyp im Rahmen der Prüfung für die Vergabe des GS-Zeichens (Geprüfte Sicherheit) durch einen Technischen Überwachungsverein (TÜV) eine entsprechende Brandprüfung bestanden hat, gilt er als brandsicher und darf aufgestellt werden. Im Zweifelsfall sollte immer ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten des Bezirks geführt werden.
  • Die in vielen Schulgebäuden aufgestellten Abfalltonnen für Altbatterien stellen eine Brandlast dar, wenn sie aus Kunststoff bestehen. Sie sollten daher entweder in geschlossenen Räumen oder aber außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden.
  • Flure sind Flucht- und Rettungswege. Die Breite von Rettungswegen muss mindestens einen Meter je 150 darauf angewiesene Benutzer betragen. Bestimmte Mindestbreiten dürfen jedoch nicht unterschritten werden.
  • Die erforderlichen Flurbreiten dürfen durch die Aufstellung von Abfallbehältern nicht eingeengt werden.
Mindesbreiten von Rettungswegen
Flure in Unterrichtsbereichen 2,00 m
Flure in Unterrichtsbereichen, auf die weniger als 180 Benutzer angewiesen sind 1,25 m
Treppen in Unterrichtsbereichen 1,25 m
sonstige Rettungswege 1,00 m

 

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