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BSR-Schneepflug Winterdienst
© BSR

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die beginnende Winterperiode gut gerüstet: 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streu­fahr­zeuge sind für den BSR-Winterdienst einsatzbereit. In den Streugutlagern befinden sich zudem 13.000 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winter­dienst auf Fahrbahnen einschl. Radstreifen (10.900 Arbeitskilometer) und auf Fußgänger­über­wegen (58.000 Überwege). Dazu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig. Über Einsatzmaßnahmen des Winterdienstes informiert die BSR auch via Twitter: https://twitter.com/BSR_de

Wetterdienst-Meldungen und Straßen­zustands-Informationen bilden die Basis für die Einsatzmaßnahmen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schich­ten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten, also rund um die Uhr. Hierbei arbeiten die Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winter­­dienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umweltschutz und Wirt­schaft­lichkeit. Autofahrende können zu sicheren Straßen beitragen, indem sie Winterreifen verwenden, ihre Fahrweise der Witterung an­passen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.

Zuständigkeiten der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Strecken­­streuungen durch, d.h. durchgängige Streu­ungen mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E 1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch für diese Straßen besteht besondere Priorität. Die BSR räumt hier Schnee von Fahr­bahnen und Radstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz, und zwar an Kreuzun­gen, Einmün­dungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch Strecken­streuungen statt.
► Straßen der Einsatzstufe E 2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung – zumeist Neben- und Wohnstraßen. Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung der Stadt­autobahnen und E 1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E 2-Straßen Schnee­räumungen durch. Das Streuen mit Feuchtsalz ist auf E 2-Straßen nicht erlaubt (Ausnahmen z.B. bei Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz).
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich ebenfalls um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Die Einsatzkräfte befreien die Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Auch gehwegseitige Haltestellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­-Länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für gekennzeichnete Radwege, die mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Streumaßnahmen.
► Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze, 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Span­dau). Die Einsatzkräfte räumen dort Schnee und streuen mit Splitt.

Zuständigkeiten der Anlieger:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit abstump­fen­den Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern geahndet.
Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger bzw. Grundstücks­eigen­tümer ver­pflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen zum BSR-Winterdienst:
► Twitter:
https://twitter.com/BSR_de
► Broschüre und FAQs:
https://www.bsr.de/winterdienst-20511.php