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Berlin. Für die beginnende Winterperiode ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut vorbe­rei­tet: Um den BSR-Winterdienst kümmern sich rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streu­fahr­zeugen. In den Streugutlagern der BSR befinden sich zudem Vorräte von zirka 13.000 Tonnen Salz, 2.000 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winter­­dienst auf Fahrbahnen einschl. Radfahrstreifen (ca. 10.900 Ar­beits­­­­­kilometer) und auf Fußgänger­über­wegen (ca. 58.000 Überwege). Dazu kommen Radwege, Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen. Wichtig: Für den Winter­dienst auf Gehwegen sind die Anlieger/-innen zuständig. Der Berliner Winterdienst ist in den §§ 3 ff. des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) geregelt. Über größere Einsatzmaßnahmen ihres Winterdienstes informiert die BSR via Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter): https://twitter.com/BSR_de

Eine wichtige Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen bilden Wetterdienst­meldungen und Straßen­zustandsinformationen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schich­ten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten (also rund um die Uhr). Hierbei arbeiten die BSR-Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winter­dienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umwelt­schutz und Wirt­schaft­lichkeit. Alle Verkehrsteilnehmer/-innen sollten zu sicheren Straßen beitragen, indem sie ihr Verhalten der jeweiligen Witterung an­passen und den Winterdienst­fahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen. Autofahrer/-innen müssen bei winter­lichen Straßenverhältnissen Winter­reifen bzw. Allwetterreifen verwenden.

Zuständigkeiten der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Strecken­­streuungen mit Auftaumitteln durch, d.h. durchgängiges Streuen mit Feuchtsalz oder Sprühen von Sole.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Für diese Straßen besteht ebenfalls besondere Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahr­bahnen und von den darauf befindlichen Radfahrstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz oder Sole – und zwar an Kreuzun­gen, Einmün­dungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahren­stellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch auf E1-Straßen Strecken­streuungen mit Auftaumitteln statt. Zum E1-Straßennetz gehören außerdem die meisten Berliner Fahrradstraßen.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, d.h. zumeist Neben- und Wohnstraßen. Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung von Stadt­autobahnen, Bundes­fern­straßen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schnee­räumungen durch. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Feuchtsalz ist auf E2-Straßen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verwendung zulässig, z.B. bei einem Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz (vgl. § 3 Abs. 7 StrReinG).
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich auch um den Winter­dienst auf Fußgängerüberwegen. Die Einsatzkräfte befreien die Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
Radfahrstreifen (auf Fahrbahnen von E1-Straßen): Herkömmliche Radfahrstreifen werden im Zuge der E1-Fahrbahnbearbeitung durch normale Winterdienstfahrzeuge geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) werden mit Spezial­fahrzeugen gesondert winterdienstlich bearbeitet.
Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für ausgewiesene Radwege, die mit Winter­dienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung (vgl. § 3 Abs. 9 StrReinG). Die Verwendung von Auftaumitteln ist verboten (vgl. § 3 Abs. 8 StrReinG).
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Gehwegseitige Halte­stellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze, 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur verant­wortlich für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und bestimmte Fußgänger­zonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Span­dau). Die Ein­satz­­kräfte räumen dort Schnee und streuen Splitt.

Zuständigkeiten der Anlieger/-innen:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen die Anlieger/-innen bzw. die Grundstücks­­eigentümer/
-innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit abstumpfen­­den Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Bei Personenschäden kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatz­klagen kommen.
Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerlässlich, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind – und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
Privatstraßen: Auf Privatstraßen sind ebenfalls die Anlieger/-innen bzw. die Grundstücks­eigen­tümer/-innen ver­pflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Infos zum Winterdienst:
► Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter):
https://twitter.com/BSR_de
Straßenreinigungsgesetz (StrReinG):
https://www.bsr.de/assets/downloads/StrReinG_2021.pdf
► „Differenzierter Winterdienst“ und Winterdienst-FAQs:
www.bsr.de/winterdienst

Über die Berliner Stadtreinigung (BSR):
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit rund 6.200 Beschäftigten das größte kommunale Straßenreinigungs- und Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands. Zu ihren Kernaufgaben gehören Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Abfallbehandlung: BSR-Beschäftigte halten Straßen und Plätze sauber und kümmern sich im Winter um sichere Fahrbahnen. Sie leeren die Restabfall- und Bioabfalltonnen sowie in einigen Stadtgebieten die Wertstofftonnen – und sind außerdem berlinweit für die Sperrmüllabholung verantwortlich. Darüber hinaus betreibt die BSR u.a. das Berliner Müllheizkraftwerk, zwei Biogasanlagen, eine Sperrmüllaufbereitungsanlage sowie 14 Recyclinghöfe. Die BSR ist aktive Gestalterin der Lebensqualität in Berlin – basierend auf ihren Kerngeschäftsfeldern ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nachhaltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Als zuverlässige Partnerin des Landes Berlin handelt sie nach dem Grundsatz: #Gemeinsam machen wir Berlin besser, grüner und sauberer. Weitere Infos unter www.bsr.de.

Das anliegende Foto ist unter der Quellenangabe „BSR“ frei verwendbar.

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