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BSR auf Winter eingestellt

Noch ist ungewiss ob uns wieder eine harte Winterperiode bevorsteht. Auf jeden Fall aber ist die BSR bestens gerüstet, um ihre Aufgaben schnell, effizient und im Einklang mit den Anforderungen des Umweltschutzes zu erledigen. Und so werden auch in diesem Winter 480 Räum- und Streufahrzeuge und bis zu 2.100 Beschäftigte der Reinigung für sichere Fahrt auf den Hauptstadtstraßen sorgen.

Und das sind die Winterdienstaufgaben der BSR:

  • Räumen und Streuen der Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen, der Haltebuchten der BVG sowie weiteren Straßen mit liniengebundenem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1). Hier werden wie bisher verantwortungsbewusst und in geringsten Mengen – maximal 25 Gramm pro Quadratmeter Auftaumittel in Form von Feuchtsalz zur Glättebekämpfung eingesetzt. Herrscht extreme Glätte vor, die den ÖPNV gefährdet, ist auch Streckenstreuung möglich.
  • Auf der Stadtautobahn und teilweise Bundesfernstraßen wie z.B. der Heerstraße kann je nach örtlichen Verhältnissen ebenfalls eine Streckenstreuung erfolgen.
  • Auf Fahrbahnen der Einsatzstufe 2 wird nachrangig zur Stufe 1 und im örtlich möglichen Maße Schnee geräumt. In dieser Einsatzstufe dürfen zudem auf den Fahrbahnen keine Auftaumittel einsetzt werden.

Beide Einsatzstufen zusammen umfassen übrigens die stattliche Strecke von 10.500 Arbeitskilometern.

  • Rund 18.500 Fußgängerüberwege werden – vielfach mehrmals täglich – vom Schnee beräumt. Zur Glättebekämpfung darf hier ausschließlich Splitt gestreut werden.
  • Radwege außerhalb der Einsatzstufe 1 (ca.1.100 Kilometer), die ausgebaut und mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, werden vom Schnee beräumt.

Bereits zur Wintersaison 2010 / 2011 hatte der Gesetzgeber den Winterdienst der Stadtreinigung zusätzlich mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Schneeräumung und Glättebekämpfung an allen gehwegseitigen Haltestellen der BVG und zwar in der Länge der Haltestelle sowie auf zwei Meter Tiefe inklusive Zugang bis zum Gehweg. Wie bisher ist der Gehweg selbst vom Grundstücksbesitzer zu bearbeiten. An Tramhaltestellen auf Mittelinseln hat die BVG die Verkehrssicherungspflicht
  • Winterdienst auf folgenden Plätzen: Alexander-, Hermann-Ehlers-, Breitscheid-, Wittenberg-, Bebel-, Hermann-, Pariser-, Kurt-Schumacher-, Friedrich-Ebert-Platz, Platz des 18. März, Gendarmenmarkt und Hackescher Markt
  • Winterdienst in folgenden Fußgängerzonen: Altstadt Spandau, Fritz-Lang-Platz, Gorkistraße zwischen Berliner- und Buddestraße, Marzahner Promenade, Rathausstraße in Mitte zwischen Jüden- und Gontardstraße und Wilmersdorfer Straße.
  • Auf ausgewiesenen Radwegen, die begleitend zu verkehrswichtigen Straßen (Einsatzstufe 1) verlaufen, ist der Schnee zeitnah zum Winterdienst auf der Fahrbahn zu räumen. Zudem sind diese Radwege Bestandteil der Streupläne.

Der Winter kennt keine festen Arbeitszeiten – auch nicht für die bis zu 2.100 Frauen und Männer in orange mit ihren 480 Räum- und Streufahrzeugen. Nicht selten bedeutet dies den Einsatz rund um die Uhr. Damit die BSR in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs ebenfalls den Winterdienst zügig durchführen kann, sollte ihrer Winterdienstflotte nach Möglichkeit freie Fahrt gewährt werden.

Und damit auch die Müllabfuhr im Winter ihre Arbeit machen kann, bittet die BSR alle Grundstücksbesitzer für geräumte Wege zu den Mülltonnen zu sorgen.

Speziell in den letzten beiden Winterperioden waren sehr häufig die Zugänge zu den Mülltonnen und zur Straße nicht von Schnee und Eis befreit. Die Folge – die Müllabfuhr konnte die Tonnen nicht leeren. Daher bittet die BSR die Grundstückseigentümer – auch zur Sicherheit der Mieterinnen und Mieter – dafür zu sorgen, dass alle Wege zu den Mülltonnen mindestens in Behälterbreite bis 6 Uhr schnee- und glättefrei sind.