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Seit letztem Winter ist der differenzierte Winterdienst per Gesetz zugelassen. Er ermöglicht den Männern in Orange im gesamten Stadtgebiet auf den verkehrsbedeutenden Hauptstraßen (Einsatzstufe 1) „differenziert“, also an die lokalen Fahrbahnzustände angepasst,  ihre Streuaktivitäten durchzuführen. Statt mit Splitt (Ausnahme Fußgängerüberwege, hier erfolgt weiterhin Splittstreuung) wird Eis und Glätte mit Feuchtsalz bekämpft. Moderne Streutechnik sorgt zudem dafür, minimale Mengen von Feuchtsalz punktgenau auf die Fahrbahn zu bringen. Da Feuchtsalz nicht verweht sondern gut auf der Straße haftet, bringen bereits Kleindosen von zehn oder 15 Gramm Eis zum Tauen. Und mit dem präventiven Auftaumitteleinsatz, zu dem Orange bei entsprechend eindeutigen Wetterprognosen ebenfalls grünes Licht hat, kommt man nun auch mit weniger Salzmengen aus. Denn wo sich gar nicht erst dickes Eis bildet, muss auch nicht viel gestreut werden.

Mit der differenzierten Herangehensweise der Männer in Orange bei frostigen Straßenverhältnissen waren nicht nur die Autofahrer zufrieden. Auch das Berliner Pflanzenschutzamt stellte bei mehrjähriger Testbegleitung keine Beeinträchtigungen für Bäume und Büsche fest.

Doch eins steht für die Männer in Orange fest: Trotz Verwendung von Feuchtsalz wird dem Umweltschutz weiterhin hohe Priorität eingeräumt. Der Gesetzgeber hat weiterhin das sogenannte „punktuelle“ Streuen als den regulären Winterdienst vorgeschrieben. D. h., grundsätzlich wird vor Kreuzungen, Einmündungen, an Haltestellen des ÖPNV Haltestellen sowie definierten Gefahrenpunkten gestreut. Eine flächendeckende Ausbringung von Feuchtsalz in der Einsatzstufe 1 geschieht nur bei massiver Verkehrsbeeinträchtigung. Sogenannte „schwarze Straßen“ wird es damit nicht grundsätzlich geben. Wenn gestreut werden muss, geschieht dies verantwortungsbewusst und mit richtigem Augenmaß. Salzarmes bewährt sich doch in allen Lebenslagen ...

Hier erfolgt die winterliche Verkehrssicherungspflicht der Männer in Orange bei Eis mit Feuchtsalz:

· Fahrbahnbereiche von Kreuzungen, Einmündungen und in BVG Haltebuchten der Hauptverkehrsstraßen sowie anderen Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1).
· Stadtautobahn, Avuszubringer und teilweise Bundesfernstraßen werden durchgehend abgestreut. 
 
Weitere Maßnahmen im Winter sind:

· Mehr als 18.500 Fußgängerüberwegen werden bei Glätte mit Splitt abgestreut und bei Schnee beräumt.
· Durchgehende Schneeräumung der Fahrbahnbereiche ab ca. 3 cm Schneehöhe. Hier werden zunächst die Straßen der Einsatzstufe 1, im Anschluss dann die Neben- und Wohnstraßen (Einsatzstufe 2) bearbeitet. Immerhin bewältigt die Räumflotte „Orange“ dabei eine Strecke von 7.200 Arbeitskilometern, was einer Strecke knapp vier mal Berlin – Moskau entspricht.

Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen obliegen nicht den BSR. Hier muss der Eigentümer vor seinem Grundstück für Schnee- und Glättebeseitigung sorgen.

Wird’s winterlich, können sich die Berlinerinnen und Berliner auf bis zu 2.300 Männer in Orange sowie 550 Winterdienstfahrzeuge verlassen und dies 24 Stunden.  Aber dennoch sollte sich jeder auf Launen des Winters einstellen.