Tausch- und Verschenkmarkt

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sind bemüht, ihre Websites und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln), das auf die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verweist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit § 4 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 3 lit. a BIKTG Bln i. V. m. § 3 Abs. 1, 2 BITV 2.0 sowie der technischen Spezifikation EN 301 549 V2.1.2 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. e BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Dezember 2021 erstellt.

Die Erklärung wurde gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der oben genannten Websites oder mobilen Anwendungen aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin
Telefon: 030 7592 4900
web@bsr.de

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.

Link zum Kontaktformular und weiteren Kontaktmöglichkeiten: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php