* soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen
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Für die Gebührenperiode 2023 und 2024 wurde eine Pressemitteilung herausgegeben. Bitte entnehmen Sie dort alle notwendigen Einzelheiten.
Die Gebühren in den Formularen und Auflistungen auf der BSR Webseite werden zum Jahresende angepasst.
Die BSR rechnete die hoheitlichen Leistungen bislang über privatrechtliche Entgelte, also Rechnungen, ab. Das ist aktuell noch umsatzsteuerfrei. Diese Option endet bald, sodass Sie für die BSR Leistungen Umsatzsteuer bezahlen müssten. Das ist aus unserer - und sicher auch aus Ihrer - Sicht keine akzeptable Option. Wir haben uns daher entschlossen, die bisherigen privatrechtlichen Entgelte auf klassische Gebühren umzustellen. Dann wird weiterhin keine Umsatzsteuer erhoben.
Es gibt für Sie nur wenige Änderungen. Die bisherigen Leistungsbedingungen und Tarife werden in gültige Satzungen überführt. Ihre Kundenummer bleibt erhalten und auch das SEPA-Mandat, sofern Sie uns dies erteilt haben. Ebenfalls werden sich einige Begrifflichkeiten ändern, zum Beispiel:
- Preis bzw. Entgelt → Gebühr
- Schlüsselservice → Schlüsselverwaltung
- Rechnung → Gebührenbescheid
- Beschwerde → Widerspruch
Bescheide und den Umgang damit kennen Sie, z.B. vom Grundsteuerbescheid oder auch Ihrem persönlichen Einkommens-Steuerbescheid. Sollten Sie mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden sein, müssen Sie diesem schriftlich widersprechen.
Dem vielfach geäußerten Kundenwunsch entsprechend, werden Sie zukünftig die Bescheide für Straßenreinigung und Müllabfuhr getrennt erhalten.
Sie können der Änderung nicht widersprechen.
Die Satzungen der BSR legen auf Grundlage des Berliner Betriebegesetzes eine Abrechnung nach Gebühren ab 1. Januar 2021 für die BSR fest.
Unsere aktuellen Rechtsgrundlagen finden Sie in drei Satzungen.
Die Veröffentlichung fand am 30. Dezember 2020 im Amtsblatt von Berlin statt.
Hier können Sie die Satzungen herunterladen:
Gebührensatzung Straßenreinigung 2021/ 2022
Nein, durch die Umstellung auf Gebühren werden die Leistungen der BSR nicht teurer.
Die periodische Anpassung der Tarife ist nicht durch die Umstellung auf Gebühren bedingt. Hier handelt es sich um die übliche Anpassung, die wir alle zwei Jahre durchführen.
Haben Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt, bleibt dieses auch für die künftigen Gebührenbescheide erhalten, es sei denn, Sie widersprechen dem ausdrücklich schriftlich.
Die Gebührenbescheide werden im Juli erstellt und gehen Ihnen unverzüglich per Post zu. Die digitalen Gebührenbescheide werden im Anschluss programmiert und versendet. Die jeweiligen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
In der 40. Kalenderwoche erhalten Sie per E-Mail die Information, dass Ihre digitalen Abrechnungsbelege im Kundenportal bereitstehen. Die notwendigen Systemarbeiten konnten erfolgreich beendet werden.
Wir danken Ihnen für die Geduld und Ihr Verständnis.
Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Belegen.