Barrierefreiheit
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind bemüht, ihren Webauftritt sowie die mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur
Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Website ist größtenteils barrierefrei. Es werden noch nicht alle Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt. Die Überprüfung auf Barrierefreiheit erfolgte auf Basis einer Selbstbewertung am 14.07.2025.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- Es sind noch nicht alle mobilen Anwendungen uneingeschränkt mit der Tastatur nutzbar.
- In den mobilen Anwendungen gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind.
- Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
3.1. Dateiformate von Büroanwendungen:
Auf den Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden und die nicht für die aktiven von uns wahrgenommenen Verwaltungsverfahren erforderlich sind, müssen gemäß § 4 Abs. 4 lit. a BIKTG nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit.
3.2. Aufgezeichnete zeitbasierte Medien:
Auf Websites und in den mobilen Anwendungen gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu aufgezeichneten zeitbasierten Medien (Audio- und Videodateien). Angebote, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei sein. Bei allen anderen Angeboten bemühen wir uns um Barrierefreiheit.
3.3. Online-Karten und Kartendienste:
Online-Karten und Kartendienste müssen nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
3.4. Inhalte von Dritten:
Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen nicht barrierefrei sein.
3.5. Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen:
Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen müssen nicht barrierefrei sein, wenn Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) unvereinbar sind oder automatisierte und kosteneffiziente Lösungen nicht verfügbar sind, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte. - PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei.
- Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung dieser bekannten Mängel. Darüber hinaus planen wir die Durchführung eines BITV-Tests im August und September 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14. Juli 2025 überprüft und ergänzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Websites oder mobilen Anwendungen aufgefallen? Oder hast du Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kannst du uns gerne kontaktieren:
Berliner Stadtreinigungsbetriebe,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin
Telefon: 030 7592 4900
barrierefreiheit@bsr.de
Durchsetzungsverfahren
Du hast die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.