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Privatstraßen und Straßenreinigungsgebühren

BGH erklärt sich in der Sache für nicht zuständig -
Kammergerichtsurteile erlangen damit Rechtskraft

Rechtlich unsicher war in Berlin die Frage, ob  Anlieger an Privatstraßen zur Zahlung von Straßenreinigungsentgelten herangezogen werden konnten. Bis 2007 hatte die Rechtssprechung die Entgeltpflicht von Privatstraßenanliegern bejaht. Dann hatte das Berliner Kammergericht eine Kehrtwende vollzogen. Die Stadtreinigung hatte daraufhin den Bundesgerichtshof angerufen, um eine abschließende, rechtssichere Klärung zu erlangen. Der BGH hat sich jetzt in der Sache für nicht zuständig erklärt, so dass die Kammergerichtsurteile nun Rechtskraft haben.
Die BSR wird nunmehr wie angekündigt die von Privatstraßenanliegern seit dem Jahr 2005 gezahlten Entgelte zuzüglich Zinsen zurückerstatten. Die Stadtreinigung wird dies  so schnell als möglich abarbeiten, so dass voraussichtlich alle Rückzahlungen im ersten Quartal 2009 erfolgen werden. Bis dahin bittet die BSR die Anlieger von Privatstraßen - im Interesse einer schnellen Bearbeitung - von individuellen Anfragen abzusehen.