Hauptinhaltsbereich

Die BSR lässt sich bei ihrer Beurteilung des AWK von folgenden Grundsätzen leiten: 

  1. Es muss ökologisch fortschrittlich sein und wirtschaftlich die Interessen der Gebührenzahler berücksichtigen.  
  2. Dafür muss die BSR die Zuständigkeit für Sammlung und Verwertung des Hausmülls behalten, um alle Möglichkeiten zu einer Gebührenminderung ausschöpfen zu können.  
  3. Sie würde eine einheitliche Wertstofftonne insoweit begrüßen, als sie ihre Zuständigkeit unangetastet lässt. Sie respektiert umgekehrt uneingeschränkt die geltende Verpackungsverordnung mit der gewerblichen Sammlung im Rahmen der gelben Tonne.  

Vor diesem Hintergrund begrüßt die BSR die Aussagen im Entwurf des AWK, die klar stellen,

  • dass die gelbe Tonne Plus keine rechtlich Legitimation besitzt,
  • dass der politische Wunsch ausgedrückt wird, eine einheitliche bürgerfreundliche Wertstofftonne einzurichten, und
  • dass die Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung liegen soll.

Dabei weisen wir darauf hin, dass für eine einheitliche Wertstofftonne nach geltender Rechtslage eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Betreibern aller dualen Systeme erforderlich ist.