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In den letzten Tagen gab es viele Diskussionen um die Eingruppierung von Straßen, hier am Beispiel der neuen Eingruppierung der Motzener Straße im Industriegebiet Mariendorf. Dazu möchten wir folgendes klarstellen:
Die Überprüfung der Eingruppierung von Straßen erfolgt in einem zwei Jahres Turnus. Durchgeführt wird diese Überprüfung von der sog. Straßen-Eingruppierungs-Kommission - kurz STEK. Diese Kommission setzt sich zusammen aus der federführenden und letztlich entscheidenden Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben sowie Vertretern der Tiefbauämter der Bezirke und der BSR.
Es ist also falsch zu behaupten, dass die Berliner Stadtreinigung hier zum eigenen Nutzen Entscheidungen treffe.
Wird eine Straße von der Kommission in eine höhere Reinigungsklasse eingruppiert, erfolgt dann auch die Reinigung durch die BSR entsprechend häufiger.
Mit den Straßenreinigungsgebühren gibt die BSR ausschließlich die tatsächlichen Kosten für die Reinigung der Straßen Berlins weiter. Gewinne lässt bei dieser hoheitlichen Aufgabe das Gebührenrecht gar nicht zu.