Als Sperrmüll gelten alle größeren gelegentlich anfallenden Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zu sperrig für die Abfallbehälter sind.
Dazu zählen beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, flexible Fußbodenbeläge, Kinderwagen, Fahrräder etc.
Private Haushalte können
bis zu 2 m³ Sperrmüll entgeltfrei auf den Recyclinghöfen anliefern.
Private Haushalte können außerdem bis zu 0,5 m³ sperrige, nichtmineralische Bauelemente (mit Ausnahme von schadstoffhaltigen Materialien) bei den Recyclinghöfen anliefern. Zum Beispiel: Laminat, Fenster- und Türrahmen und Türblätter aus Kunststoff. Weitere Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen oder Badewannen. Außerdem separates Fenster- und Drahtglas.
Hinweis:
Die Möglichkeit einer Abholung von Bauelementen durch die BSR besteht nicht!
Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?
Private Haushalte
Gewerbe
Anlieferung (von nicht verwertbarem Sperrmüll) im