Nach Aussagen des Frauenhoferinstituts für Umwelt.(UMSICHT) beträgt das Altholzaufkommens in Deutschland ca. acht Millionen Tonnen im Jahr. Darunter fallen Gebrauchgegenstände wie Möbel, aber auch Holzverpackungen wie Kisten oder Paletten bis hin zu schadstoffhaltigen Abbruchhölzern aus dem Gebäuderückbau. Gerade im Baubereich sind Althölzer oft mit Holzschutzmitteln behandelt und müssen daher als gefährlicher Abfall gesondert entsorgt werden. Die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz regelt die sog (Altholzverordnung, AltholzV). Die Verordnung legt konkrete Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz fest.