Dienstleistungen von A-Z     Kontakt     Sitemap       Suche:   
BSR - Startseite
 
Startseite    Ratgeber Abfall  


Ratgeber Abfall
Fragen zur Entsorgung bestimmter Abfälle? Hier finden Sie umfassende Informationen. 
 

Ratgeber Abfall: Altholz

Es muss zwischen unbelasteten und belasteten Hölzern  unterschieden werden.

Unbelastete Hölzer:

  • Naturbelassene Holz, mit geringen Anteilen an holzfremden Stoffen wie z.B. Nägel, Beschläge, etc. 
  • Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes  Holz - ohne Holzschutzmittel: beispielsweise Möbelholz, Presspanplatten, Innentüren aus Holz (ohne Glas), Parkett, Dielen, Paneele.

    Hinweis: 
    Parkettschleifstäube und Hobelspäne sind Restabfall

Belastete Hölzer (Sonderabfall):

  • Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Garten- und Jägerzäune, Gartenmöbel, Holzfenster (ohne Glas), Holzaußentüren (ohne Glas), Pergolen, Beetrollis
  • Konstruktionshölzer, Holzfachwerk, Bahnschwellen
  • PCB-Altholz (Dämm- und Schallschutzplatten, die polychlorierte Biphenyle enthalten)

.

Wo kann ich mein Altholz entsorgen?


Private Haushalte            

unbelastetes Holz

  • Abholung: (z.B. Möbel) durch Sperrmüllabfuhr
  • Anlieferung auf den Recyclinghöfen

belastetes Holz (Sonderabfall)

  • Anlieferung bei den Schadstoffsammelstellen  


Gewerbe 

unbelastetes Holz


belastetes Holz

 

 


Bild
Preislisten
Download (pdf-Dateien)


Kontakt: Service Center
Noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Mo-Fr 7.00-19.00 Uhr
Sa 8.00-14.00 Uhr

Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Ratgeber Abfall
Zurück zur Übersicht 

Nach Aussagen des Frauenhoferinstituts für Umwelt.(UMSICHT) beträgt das Altholzaufkommens in Deutschland ca. acht Millionen Tonnen im Jahr.  Darunter fallen Gebrauchgegenstände wie Möbel, aber auch  Holzverpackungen wie Kisten oder  Paletten bis hin zu schadstoffhaltigen Abbruchhölzern aus dem Gebäuderückbau. Gerade im Baubereich sind Althölzer oft mit Holzschutzmitteln behandelt  und müssen daher als gefährlicher Abfall gesondert entsorgt werden. Die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz regelt die sog (Altholzverordnung, AltholzV). Die Verordnung legt konkrete Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz fest.