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Ratgeber Abfall
Fragen zur Entsorgung bestimmter Abfälle? Hier finden Sie umfassende Informationen. 
 

Ratgeber Abfall: Elektroaltgeräte

Elektrogeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden sondern müssen separat gesammelt werden.

Wie kann ich meinen Elektroschrott entsorgen?


Private Haushalte
  • Anlieferung auf den Recyclinghöfen 
  • Abholung durch BSR-Beteiligungsgesellschaft BRAL GmbH


Gewerbe

 


 


Kontakt: Elektroschrott-Service
BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH
Mo-Fr: 8.00-16.30 Uhr
Tel. 030 983 060 83-0
Fax 030 983 060 899

Kontakt: Service Center
Noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
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Ratgeber Abfall
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Nach Angaben des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) und des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe Entsorgung (bvse) liegt das geschätzte Gesamtaufkommen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten in Deutschland bei rund 1,1 Mio. Tonnen pro Jahr. Die Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die beim Wegwerfen in die Hausmülltonne unwiederbringbar verloren gehen würden. Besonders wichtig sind hier Metalle, z.B. Eisen, Aluminium, Kupfer, Nickel, Zink oder Zinn. Bei elektronischen Bauteilen, also etwa in PC-Boards, Mobiltelefonen oder Taschenrechnern, finden sich sehr hohe Edelmetallgehalte. Deren Konzentration ist zum Teil mehr als 100 mal höher als im Abbau befindliche natürliche Lagerstätten. Elektronikschrott ist also ein wichtiger Rohstofflieferant und zum achtlosen Wegwerfen zweifellos zu kostbar. Elektroaltgeräte enthalten auch relevante Konzentrationen von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen wie Blei, Cadmium, Quecksilber, PCB, Antimon und bromierte organische Verbindungen, die bei einer Entsorgung über den Hausmüll unter Umständen freigesetzt werden können und dann ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.

Diese beiden Gründe waren es, die den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung der Entsorgung von Elektroaltgeräten bewogen haben. Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz überführt eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht und ist am 24. März 2006 in Kraft getreten. Neu für den Verbraucher ist nun bundesweit die Verpflichtung, ausgediente Elektrogeräte bei von den Kommunen eingerichteten Annahmestellen abzugeben. Dies gilt vor allem auch für "mülltonnengängige" Elektrokleingeräte wie Föhne, Mixer oder Handys sowie ebenfalls für Energiespar- und Leuchtstofflampen. Die Entsorgung über die Haumülltonne ist verboten.

Tipp:  Viele Elektrogeräten werden nur darum ausrangiert, weil eine neue Gerätegeneration auf dem Markt ist. Diese noch funktionsfähigen Geräte sind für den Recyclinghof noch viel zu schade. Auch hier bietet die Stadtreinigung mit ihrem Tausch- und Verschenkmarkt im Internet unter http://www.bsr-verschenkmarkt.de/ eine kostenlose Plattform, die  "Anbieter" und "Suchende" nicht nur von Elektrogeräten zusammen bringt.