Wir holen Ihren Hausmüll
Selbst wenn Sie Ihre Abfälle sehr gewissenhaft trennen, bleibt immer ein Rest, der nicht weiter verwertbar ist. Nur dieser so genannte Restabfall gehört in die Mülltonne - sie heißt deshalb auch Restabfall- bzw. Restmülltonne.

Mögliche Behälter und Leerungshäufigkeit
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Hausmüll-Behälter |
Leerung/ Abholung
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EUR* pro Quartal
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Technik |
bestellen/ kaufen |
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60 Liter
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7-täglich 14-täglich |
63,50 31,75 |
Info |
bestellen |
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120 Liter
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7-täglich 14-täglich |
75,30 37,65 |
Info |
bestellen |
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240 Liter
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7-täglich 14-täglich |
98,60 49,30 |
Info |
bestellen |
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660 Liter
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7-täglich 14-täglich |
220,80 110,40 |
Info |
bestellen |
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1.100 Liter
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7-täglich 14-täglich |
303,80 151,90 |
Info |
bestellen |
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Container
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flexibel |
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Info |
telefonisch: Service Center |
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Müllsäcke
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mit der nächsten Tonnen-Leerung |
(Stck) 6,00 |
Info |
Verkauf auf Recyclinghöfen |
* Standardtarife ab 1.1.2009; evtl. Komfortzuschläge für zusätzliche Serviceleistungen finden Sie in unseren Leistungsbedingungen
Saisonabfuhr
Der Abfuhr-Rhythmus gilt in der Regel für das ganze Jahr. Ausnahmen hiervon sind nur für saisongenutzte Grundstücke und für die Entsorgung von Schlacke in Behältern möglich.
In diesen Fällen kann in eine Sommer- bzw. Winterentsorgung unterteilt werden. Die Müllabfuhr erstreckt sich dann auf die Monate April bis September und Oktober bis März; für die Schlackeabfuhr auf die Monate Mai bis September und Oktober bis April.
Nachbarschaftstonne
Im Interesse günstiger Entsorgungskosten bietet die BSR benachbarten Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern sogenannte "Nachbarschaftstonnen". Damit können Restmüll- und BIOGUT-Tonnen von zwei unmittelbar nebeneinander liegenden Grundstücken aus gemeinsam genutzt werden.
Voraussetzungen
(s. Leistungsbedingungen Punkt 2.2.8)
Als Nachbarschaftstonnen sind ausschließlich Behälter mit 120 l möglich. Der Antrag muss von beiden Nachbarn (Eigentümern) gemeinsam gestellt werden, wobei sich einer der beiden Parteien zum Gesamt-Rechnungsempfänger erklärt und den BSR eine Einzugsermächtigung erteilt. Wie die Nachbarn sich den Rechnungsbetrag untereinander aufteilen, bleibt ihnen überlassen.
Der Wechsel zur Nachbarschaftstonne ist kostenpflichtig (s. Leistungsbedingungen, Behälterwechesel für kleine Tonnen). Die laufenden Gebühren errechnen sich aus der Leerungshäufigkeit.
Das notwendige Antragsformular können Sie in der nebenstehenden Spalte bequem herunterladen.