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Winterdienst zur Sicherung des Stadtverkehrs

Sicherheit, Umweltverantwortung  und Wirtschaftlichkeit

In den Wintermonaten sorgen die BSR im Auftrag des Landes Berlin für die Befahrbarkeit der Straßen. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften stehen dabei neben der Verkehrssicherungspflicht vor allem der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit mit an oberster Stelle.
Winterdienst_Verkehr
Höhere Flexibilität durch "Differenzierten Winterdienst"

Seit 2003 sieht das Berliner Straßenreinigungsgesetz den so genannten "Differenzierten Winterdienst" vor. Im ausgedehnten Berliner Stadtgebiet mit seinen häufig sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen ermöglicht dies "differenziert", d.h., lokal angemessen zu reagieren und die Streuaktivitäten jeweils den konkreten Fahrbahnzuständen vor Ort anzupassen.

Statt mit Splitt wird die Glättegefahr auf den Straßen nun mit Feuchtsalz bekämpft, das aufgrund der modernen Streutechnik in umweltverträglich geringen Dosen (Punktstreuung) ausgebracht werden kann. Dieses Verfahren wurde unter der Begleitung des Berliner Pflanzenschutzamtes in mehrjährigen Pilotversuchen auf seine Umweltverträglichkeit hin getestet. Dabei zeigte sich, dass im Pilotprojekt deutlich weniger Salz benötigt wurde, als dies im Vergleichszeitraum in den anderen Stadtgebieten mit herkömmlichen Winterdienst der Fall war.

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Rechtsgrundlagen Winterdienst
Was sagt das Gesetz?


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