Dienstleistungen von A-Z     Kontakt     Sitemap       Suche:   
BSR - Startseite
 
Startseite  Abfallentsorgung und Recycling  Gewerbeabfälle    Anlieferungsberechtigung / Entsorgungsnachweise  


Ratgeber Abfall
Fragen zur Entsorgung bestimmter Abfälle? Hier finden Sie umfassende Informationen. 
 

Anlieferungsberechtigung / Entsorgungsnachweise

Seit 2007 wird nur noch zwischen "nicht gefährlichen Abfällen" und "gefährlichen Abfällen" unterschieden. Abfallrechtliche Nachweisverfahren dürfen seitdem auch für gefährliche Abfälle in elektronischer Form abgewickelt werden.
Die BSR ist bereits qualifizierter Teilnehmer am elektronischen Nachweisverfahren im Entsorgungsraum Berlin/Brandenburg. Ab April 2010 ist dann bundesweit nur noch die elektronische Nachweisbearbeitung zulässig.

Nicht gefährliche Abfälle

Für die Annahme von nicht gefährlichen Abfällen in den Entsorgungsanlagen der BSR sind sogenannte "Anlieferungsberechtigungen" (AB) notwendig. (s. BSR-Leistungsbedingungen, Amtsblatt für Berlin Nr. 63 vom 29.12.2006, Pkt. 2.3.1)
Für die Anlieferungsberechtigungen sind die üblichen Abfalldeklarationen vom Abfallerzeuger /-beförderer erforderlich. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Analyse erforderlich werden (s. auch Downloadbox)
Kleinanlieferer, die pro Jahr weniger als 5 t Abfälle anliefern, (z.B. private Haushalte) können ihre Abfälle wie bisher ohne 
gesonderte Anlieferungsberechtigung in den Entsorgungsanlagen anliefern.
Die Abfallleitstelle der BSR kann bei vielen Entsorgungs- und Formularfragen behilflich sein.

Gefährliche Abfälle

Für gefährliche Abfälle (früher "besonders überwachungs-bedürftige Abfälle") ist weiterhin eine Nachweisführung vorgeschrieben. Während einer Übergangsfrist können bis zum 31.03.2010 für gefährliche Abfälle die "alten" Entsorgungsnachweisformulare benutzt werden (s. Downloadbox).
Die BSR bietet bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen auch die elektronische Bearbeitung der Nachweisführung incl. Behördenbeteiligung mit qualifizierter Signatur an. Die Nachweisbearbeitung und die Nutzung der elektronischen Begleitscheinführung im einheitlichen Internetportal erspart die Papierform mit "Durchschreibsätzen" und Postversand. Voraussetzung ist dabei, dass der Abfallerzeuger, der Beförderer und der Abfallentsorger an der elektronischen Nachweisführung teilnehmen.
 


Kontakt: Abfall-Leitstelle
Informationen zu Annahme-bedingungen von Restabfällen (Behandlungswerke)
Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262

Anlieferungsberechtigung (nicht gefährliche Abfälle)
Anlieferungsformulare als pdf-Dateien zum Download.
Bei Fragen hilft Ihnen die BSR-Abfallleitstelle gern beim Ausfüllen der Formblätter


Entsorgungsnachweise (gefährliche Abfälle)
Hier finden Sie auf der Seite der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) die notwendigen Informationen und Formblätter zur Entsorgung gefährlicher Abfälle.