Standplatzberatung

Wir helfen Ihnen gern!

Bei der Aufstellung der Abfallbehälter sind neben baurechtlichen Maßgaben auch solche der BSR-Leistungsbedingungen zu beachten.

Standplatzberatung Wohungswirtschaft

Standplatzberatung für die Wohungswirtschaft

Behälterstandplätze müssen grundsätzlich so beschaffen sein, dass die Abfälle mit möglichst geringem Aufwand gefahrlos abtransportiert werden können. Das heißt, sie müssen ebenerdig angelegt und befestigt sein sowie über die notwendige Größe verfügen. In den Wintermonaten sind die Standflächen und Zugangswege schnee- und glättefrei zu halten und ausreichend zu beleuchten.  

Durch einen gut gewählten Standplatz können Sie dauerhaft Kosten sparen. Es ist günstiger, Standplätze möglichst „straßennah" anzulegen. Das erspart Ihnen beispielsweise Komfortzuschläge, die ab einer Entfernung von mehr als 15 Metern von der Straße berechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem "Grundlagen für die Gestaltung von Abfallbehälter-Standorten". Darüber hinaus können Sie sich  durch unsere Mitarbeiter beraten lassen.


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Hinweise für Architekten u. Bauvorlagenberechtigte

Grundlagenkatalog für die Gestaltung von Standorten und Transportwegen für Abfallbehälter


Antrag Standplatzbestätigung

Sie können den notwendigen Bestätigungsvordruck direkt am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben zusenden.


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