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Selbstanlieferung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen

Geschäftskunden, Selbstanlieferung an Werken

Nicht gefährliche Abfälle

Geschäftskunden können nicht gefährliche Abfälle selbst an die Entsorgungsanlagen der BSR anliefern.

Zu diesen Abfällen gehören beispielsweise gemischte Siedlungsabfälle (AVV 200301), Sperrmüll aus Gewerbeunternehmen (AVV 200307), nicht infektiöse Krankenhausabfälle (AVV 180104), nicht verwertbare Pappe/Kartonagen (AVV 200101), nicht kompostierbare Garten und Parkabfälle (AVV 200202), produktionsspezifische Abfälle, etc.

Bitte informieren Sie sich vor Anlieferung bei der BSR-Abfallleitstelle darüber, ob und für welche Entsorgungsanlage Ihr Abfall zugelassen ist. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Anlieferungsbedingungen des Müllheizkraftwerkes Ruhleben und der Abfallbehandlungsanlage Süd.

Geschäftskunden, Selbstanlieferung an Schadstoffsammelstellen

 Gefährliche Abfälle (Schadstoffe)

Geschäftskunden können im Rahmen der Problemabfallverordnung auch gefährliche Abfälle (Schadstoffe) bis zu einer Menge von 500 kg pro Jahr an einer der sechs BSR-Schadstoffsammelstellen anliefern.


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