Nachhaltig zu wirtschaften heißt für uns die Sicherung von niedrigen Gebühren in Verbindung mit einer hohen Qualität unserer Leistung. Als Anstalt des öffentlichen Rechts arbeiten wir nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Erzielung von Gewinnen ist dabei ausgeschlossen.
Überschüsse, die sich in einer Tarifperiode ergeben, werden in den Folgeperioden im Rahmen der Nachkalkulation berücksichtigt und fließen in die Berechnung der neuen Gebühren ein, was direkt den Berlinerinnen und Berlinern zugutekommt.

Aus Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, unseren Beschäftigten und der Umwelt verfolgen wir eine konsequente Strategie der Nachhaltigkeit.
Voraussichtlich Ende Februar 2012 wird der zweite Bericht zur Nachhaltigkeit zum Download vorliegen.