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Winterdienst

Sicher in Berlin unterwegs

Winterdienst - Einleitung

Schneepflug
Sicherheit, Umweltverantwortung  und Wirtschaftlichkeit

In den Wintermonaten sorgt die BSR im Auftrag des Landes Berlin für die Befahrbarkeit der Straßen. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften stehen dabei neben der Verkehrssicherungspflicht der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit mit an oberster Stelle.

Winterdienst - Differenzierter Winterdienst

Höhere Flexibilität durch "Differenzierten Winterdienst"

Seit 2003 sieht das Berliner Straßenreinigungsgesetz den "Differenzierten Winterdienst" vor. Im ausgedehnten Berliner Stadtgebiet mit seinen häufig sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen ermöglicht dies "differenziert", d.h. punktuell angemessen zu reagieren und alle Maßnahmen jeweils den konkreten Fahrbahnzuständen vor Ort anzupassen.

Verantwortlich mit der Umwelt umgehen

Statt Splitt wird bei Glättegefahr auf den Straßen Feuchtsalz eingesetzt, das aufgrund der modernen Streutechnik in umweltverträglich geringen Mengen (Punktstreuung) ausgebracht werden kann. Dieses Verfahren wurde unter der Begleitung des Berliner Pflanzenschutzamtes in mehrjährigen Pilotversuchen auf seine Umweltverträglichkeit hin erprobt. Dabei zeigte sich, dass hierbei deutlich weniger Salz benötigt wurde, als dies im Vergleichszeitraum in den anderen Stadtgebieten mit herkömmlichem Winterdienst der Fall war.


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Rechtsgrundlagen Winterdienst

Nicht mehr neu, aber wichtig:
Novelliertes Straßenreinigungsgesetz - Das Wichtigste zum Winterdienst auf einen Blick:
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