Für die Annahme von nicht gefährlichen Abfällen in den Entsorgungsanlagen der BSR sind sogenannte "Anlieferungsberechtigungen" (AB) notwendig.
Dazu muss der Abfallerzeuger/-beförderer die üblichen Abfalldeklarationen bei der Abfallleitstelle der BSR einreichen. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine Analyse erforderlich werden (Formulare siehe Downloadbox).
Kleinanlieferer, die pro Jahr weniger als 5 t Abfälle anliefern, (z.B. Kleingewerbe) können diese ohne gesonderte Anlieferungsberechtigung in die Entsorgungsanlagen anliefern, sofern die Abfälle für die entsprechende Anlage zugelassen sind.
Bei Fragen zur Einstufung von Abfällen sowie zum Ausfüllen der Formulare ist die Abfallleitstelle der BSR gerne behilflich.